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Diakonie zur Gesetzesänderung Sanktionenrecht: Armut darf nicht zu Inhaftierung führen
Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wird, muss in der Lage sein, diese auch zu bezahlen. Deshalb ist es richtig, das Gerichte zukünftig angehalten sind, dass verurteilten Menschen das Existenzminimum zum Leben bleibt. Nun gilt es, diese Änderungen auch in der Praxis umzusetzen. Zudem darf das Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein nicht länger als Straftat behandelt werden, sondern muss endlich entkriminalisiert werden, sagt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik.
Überarbeitung des Sanktionenrechts
In der gemeinsamen Stellungnahme des Bevollmächtigten der EKD, des Kommissariats der deutschen Bischöfe und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S), die von der Diakonie Deutschland im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der BAG-S mitverfasst wurde, werden zudem eigene Vorschläge für eine Modifizierung der Ersatzfreiheitsstrafe unterbreitet.
Armut darf nicht zu Inhaftierung führen!
Forderungen zur Reform der Ersatzfreiheitsstrafe und Positionspapier der Deutschland Deutschland und des Evangelischen Bundesfachverbandes Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET), 2022