Sozialpolitik

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7 Thesen für eine gute Krankenhausreform – die Schwächsten nicht vergessen

Berlin, 23. Mai 2023 – Zum heutigen Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform fordert die Diakonie Deutschland Nachbesserungen an den bisher bekannt gewordenen Plänen. In einem Strategiepapier benennt sie konkreten Handlungsbedarf in sieben Reformfeldern, darunter für den regionalen Bedarf, das Angebot von gebündelten Leistungen und einen barrierefreien und inklusiven Ausbau von Krankenhäusern.

"Die Diakonie unterstützt die Krankenhausreform grundsätzlich. Allerdings gehen die bisherigen Vorschläge der Regierungskommission zum Teil an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten vorbei. Dies gilt vor allem für ältere, chronisch oder mehrfach kranke Menschen, Pflegebedürftige sowie Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. Reformen im Gesundheitswesen seien notwendig, aber sie müssten sich konsequent am Wohl der Patienten und Patientinnen orientieren. Eine Reform, die zu weiten Wegen und einer ungeplanten Ausdünnung der lokalen Versorgungsstruktur führe, kehre die guten Vorsätze ins Gegenteil. "Wir müssen eine Reform daran messen, wie sie sich auf die Schwächsten der Gesellschaft auswirkt. Hier sehe ich bei den Vorschlägen noch deutliches Verbesserungspotential", so Lilie.

Die Diakonie Deutschland sieht dringenden Handlungsbedarf in sieben Bereichen, um auch in Zukunft eine gute Versorgung für alle zu gewährleisten:

  1. Mehr Krankenhausplanung – aber Orientierung am regionalen Bedarf: Der Bund drängt die Bundesländer mit seinem Reformkonzept dazu, die Krankenhausplanung neu zu gestalten. Das begrüßen wir. Die Planung muss sich aber am regionalen Bedarf orientieren. Dabei muss die ambulante Versorgung mitgedacht werden.
  2. Krankenhausleistungen besser finanzieren – aber nicht rationieren: Die Finanzierung von Krankenhausleistungen muss reformiert werden. Es ist gut, wenn der Druck zu immer höheren Fallzahlen reduziert wird und die Krankenhäuser auch Vorhaltekosten geltend machen können. Die vorgeschlagenen Vorhaltepauschalen reichen aber nicht aus und können zur Rationierung von Leistungen führen.
  3. Leistungen bündeln – aber nicht schematisch: Es ist richtig, dass nicht mehr jedes Krankenhaus für jede Behandlung zuständig ist. Die Bündelung komplexer Behandlungen in gut ausgestatteten Krankenhäusern oder Fachkliniken ist gut. Aber die anfangs geplante Bildung von Großkrankenhäusern führt in die Irre. Die Länder sollen unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten entscheiden, an welchem Krankenhaus welche Leistungen erbracht werden.
  4. Wohnortnahe Versorgung erhalten – aber intelligent: Viele medizinische Behandlungen können heute oft ohne einen Krankenhausaufenthalt durchgeführt werden. Aber in vielen Regionen gibt es immer weniger niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Multiprofessionelle Gesundheitszentren sind ein wichtiger Teil der Lösung. Sie können Patientinnen und Patienten ambulant behandeln und auch eine kurze stationäre Versorgung gewährleisten. Die Vorschläge der Regierungskommission zu Grundversorgungshäusern mit integrierter ambulant/stationärer Versorgung müssen in diese Richtung weiterentwickelt werden.
  5. Notfallzentren einrichten – aber auch psychiatrisch-psychosoziale Krisendienste: Die Einrichtung von integrierten Notfallzentren an Krankenhäusern ist sinnvoll. Ebenso die Einrichtung moderner Leitstellen mit medizinischer Ersteinschätzung. Diese müssen personell und technisch so ausgestattet sein, dass es nicht zu Wartezeiten kommt. Außerdem müssen psychiatrisch-psychosoziale Krisendienste flächendeckend ausgebaut werden und rund um die Uhr erreichbar sein, damit psychisch kranke Menschen in Krisen einen belastenden Krankenhausaufenthalt möglichst vermeiden können.
  6. Krankenhäuser umgestalten – aber dabei an pflegebedürftige Menschen denken: Die Neuordnung der Krankenhausleistungen ist sinnvoll. In einer immer älter werdenden Gesellschaft müssen aber ältere und pflegebedürftige Menschen auch besonders in den Blick genommen werden. Sie müssen häufiger, oft auch ungeplant, ins Krankenhaus, können lange Wege schlechter bewältigen und brauchen im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt öfter Pflege und Rehabilitation. Ob die Reform gelingt, wird sich auch daran messen lassen, ob sich die Versorgung von Älteren spürbar verbessert.
  7. Krankenhäuser umbauen – aber barrierefrei und inklusiv: Das Krankenhaus der Zukunft ist für alle Patientinnen und Patienten zugänglich und verständlich. Sie müssen so ausgestattet sein, dass sie auch Menschen mit Behinderungen gut versorgen können. Spezialisierte Abteilungen und Kliniken für Menschen mit geistigen oder schweren mehrfachen Behinderungen müssen in der Reform gesichert werden.

Kontakt

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Verena Götze, stellv. Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation

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