Thema: Gesundheit, Rehabilitation und Pflege

Fachinformationen des Zentrums Gesundheit, Rehabilitation und Pflege

 

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Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz

Der Bundestag hat am 9. November 2018 in 2./3. Lesung das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) verabschiedet. Mit dem Gesetz soll die Pflege in den Krankenhäusern und in der Alten- und Langzeitpflege verbessert werden. Der Großteil der Regelungen tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

Der zentrale Baustein des Gesetzes im Krankenhausbereich  ist die Herauslösung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System. Ab 2020 wird es krankenhausindividuelle Pflegebudgets geben. Künftig muss jedes Krankenhaus auch nachweisen, dass es genügend Pflegepersonal beschäftigt. Über einen Pflegepersonalquotienten wird sichtbar gemacht, ob das Krankenhaus die Pflegeerlöse, die es erzielt, tatsächlich für die Beschäftigung von Pflegepersonal verwendet. Wird eine Untergrenze verletzt, werden Sanktionen ausgelöst. Das Gesetz sieht eine Vielzahl an weiteren Bausteinen für den Krankenhausbereich vor. Ein wichtiger im Krankenhausbereich ist die vollständige Anerkennung der tariflichen Bezahlung der Pflegekräfte durch die Krankenkassen.

Das Pflegepersonal in der Altenpflege bzw. die Langzeitpflege wird u.a. gestärkt, indem

  • vollstationäre Pflegeeinrichtungen bundesweit 13.000 zusätzliche Pflegekräfte einstellen können, die von der Krankenversicherung in vollem Umfang finanziert werden
  • Pflegeheime und Pflegedienste Zuschüsse erhalten, wenn sie Anschaffungen digitaler oder technischer Ausrüstung tätigen, die die Pflegekräfte in ihrer Arbeit entlasten
  • Maßnahmen und Angebote der Pflegeheime und Pflegedienste unterstützt werden, die auf eine bessere Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für die Pflegekräfte zielen
  • das Antragsverfahren für Krankenfahrten von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen vom Pflegeheim und der eigenen Häuslichkeit zur ambulanten Behandlung vereinfacht wird (Dies wurde neu in § 60 SGB V aufgenommen.)

Die Diakonie Deutschland begrüßt die Grundausrichtung des Gesetzes, sie hat jedoch an Details Kritik geübt. Diese ist in der gemeinsamen Stellungnahme der in der BAGFW kooperierenden Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege unter folgenden Link nachzulesen: