Thema: Gesundheit, Rehabilitation und Pflege

Fachinformationen des Zentrums Gesundheit, Rehabilitation und Pflege

 

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MPK-Beschluss vom 16.02.2022

Beschluss der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs (MPK) der Länder am 16. Februar 2022

Bund und Länder haben sich bei der MPK vom 16.02.2022 auf die schrittweise Lockerung der Corona-Beschränkungen bis 20. März verständigt, vorausgesetzt die Situation in den Krankenhäusern lässt dies weiterhin zu. Sie einigten sich auf einen Drei-Stufen-Plan, der die meisten Einschränkungen schrittweise zurückführen soll.

  • Neben der Öffnung in drei Schritten soll es über den 19. März 2022 hinaus niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen geben. Hierzu zählen insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen eine Testpflicht vorzusehen sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus.
  • Des Weiteren soll es ein Gesetzgebungsverfahren des Bundes bis zum 20.März 2022 geben. In diesem sollen die rechtlichen Grundlage geschaffen werden, damit die Länder die entsprechenden (Basis-)Maßnahmen ergreifen können.
  • Des Weiteren soll eine Teststrategie über den 31. März 2022 hinaus entwickelt werden und die Testverordnung verlängert werden.
  •  Es soll auch an die Nutzung von Impfangeboten appelliert und die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht bekräftigt werden.

 

Zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht  wurde Folgendes beschlossen:

  •  Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sollen besser vor einer COVID-19-Erkrankung geschützt werden. Deshalb sind Beschäftige in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich und in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gesetzlich verpflichtet, nachzuweisen, dass sie geimpft oder genesen sind (oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können).
  • Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen. Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar.
  • Um die Versorgung in den betroffenen EInrichtungen dennoch aufrechtzuerhalten, befinden sich die Gesundheitsminister und -ministerinnen des Bundes und der Länder in einem intensiven Abstimmungsprozess. Daher wird es nicht sofort flächendeckend zu derartigen Betretungsverboten kommen. 

Den ausführlichen Beschluss der MPK vom 16.02.2022 finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/2005140/6d5d1ba7b997e2231f545f798f677382/2022-02-16-mpk-beschluss-data.pdf?download=1

Die nächste MPK ist für den 17. März geplant.