Thema: Engagement, Demokratie und Zivilgesellschaft

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Demokratiefördergesetz - Ein Anfang ist gemacht

Nach dem Kabinettsbeschluss am 14.12.2022 und der ersten Lesung im Deutschen Bundestag Mitte März 2023, fand am 27.3. die Anhörung zum geplanten Demokratiefördergesetz im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestags statt.
Die Bundesregierung hatte im Frühjahr 2022 mit einem zivilgesellschaftlich breit angelegten Beteiligungsprozess begonnen, das Gesetz auf den Weg zu bringen, mit dem Ziel, es 2023 zu verabschieden. Die Diakonie Deutschland war in diesen Beteiligungsprozess eingebunden und hat unter anderem im vergangenen Herbst gemeinsam mit der BAGFW eine Stellungnahme zum Referent:innen-Entwurf erarbeitet. Im Dezember hat die Bundesregierung den nun diskutierten Gesetzentwurf vorgelegt.

Die Diakonie Deutschland begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf und sieht ihn als geeignete Grundlage, um zivilgesellschaftliches Engagement und Maßnahmen zur Demokratieförderung nachhaltig abzusichern. Das Gesetz soll die wichtige Arbeit zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung absichern und auf eine juristisch und finanziell stabile Basis stellen. Auch in der Diakonie leisten bundesweit Projekte im Bereich der Demokratiestärkung wichtige Arbeit, zum großen Teil gefördert im Rahmen der Bundesprogramme „Zusammenhalt durch Teilhabe“ und „Demokratie leben!“.

Aber auch der große Bereich des bürgerschaftlichen Engagements leistet einen wichtigen Beitrag zu gelebter Demokratie und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Dieser Aspekt findet aus Sicht der Diakonie Deutschland im Gesetzentwurf bislang zu wenig Berücksichtigung und sollte gestärkt werden.

Es muss außerdem im Gesetz sichergestellt sein, dass bei der Erarbeitung der Förderrichtlinien für die Zeit ab 2025 die Zivilgesellschaft in angemessener Weise beteiligt wird. Zudem muss eine angemessene finanzielle Ausstattung der Bundesprogramme sichergestellt werden, ebenso wie eine längerfristige Projektförderung, um die gute Arbeit, die im Bereich der Demokratieförderung geleistet wird, langfristig zu verstetigen und kontinuierlich weiter zu entwickeln.

Die geladenen Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung am 27.3. grundsätzlich positiv zu dem geplanten Gesetz, trugen aber gleichzeitig noch eine Reihe von unterschiedlichen Punkten für Verbesserungen und die weitere Diskussion vor. Fragen seitens der Parlamentarier:innen gab es vor allem zur Umsetzung des Gesetztes und davon abgeleitet zur zukünftigen Förderpraxis.

So sind auf dem Weg zum Demokratiefördergesetz noch einige Schritte zu gehen.