Lebensbegleitung an den Grenzen: Diakonische Initiativen zur Suizidprävention und Suizidassistenz

Die Diakonie Deutschland hat sich wiederholt mit den Themen der Suizidprävention und -assistenz auseinandergesetzt und entsprechende Positionen dazu bezogen. Als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, das den § 217 StGB zur "Geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat, initiierte die Diakonie zwei wegweisende Projekte:

Projekt I (2020 – 2022)

Selbstbestimmung und Lebensschutz: Ambivalenzen im Umgang mit assistierten Suizid

Beim Projekt I wurde das innerverbandliche Diskussionspapier "Selbstbestimmung und Lebensschutz: Ambivalenzen im Umgang mit assistiertem Suizid" als Grundlage genutzt. Dieser Text erörtert ethische Dilemmata und Ambivalenzen im Zusammenhang mit der Beihilfe zur Selbsttötung in Bezug auf mögliche Personen(gruppen), Lebenslagen und diesbezügliche Anforderungen in diakonischen Handlungsfeldern. Im Januar 2021 fanden vier digitale Austauschforen statt, in denen das Diskussionspapier im Querschnitt der Diakonie und ihren Gremien diskutiert wurde. Zudem wurde eine Projektgruppe mit Vertreter*innen aus Landes- und Fachverbänden sowie diakonischen Einrichtungen, Diensten und Trägern einberufen, die sich intensiv mit dem Thema Suizid-Assistenz befasste, Gesetzesinitiativen hierzu begleitete und eine Orientierungshilfe für diakonische Einrichtungen und Dienste erarbeiten hat. Teil der Projektaktivitäten war die Durchführung von 10 digitalen Themenabenden. Diese sogenannten „Kamingespräche“ beleuchteten die unterschiedlichen Bereiche, die das Thema Suizid-Assistenz umfasst bzw. tangiert, und boten die Möglichkeit einer breiten Beteiligung. Zudem wurden zwei digitale Fachtage zum Themenbereich veranstaltet.

Projekt II findet derzeit statt und führt den diakonischen Meinungsbildungsprozess mit einer praxisnahen Ausrichtung weiter.

Selbstbestimmung und Lebensschutz: Ambivalenzen im Umgang mit assistierten Suizid

Innerverbandliche Debatte

Die innerverbandliche Debatte der Diakonie Deutschland zum Thema „Beihilfe zur Selbsttötung“ wurde eröffnet mit vier digitalen Austauschforen im Januar und Februar 2021, an denen mit breiter bundesweiter Beteiligung aus den Landes- und Fachverbänden sowie aus den diakonischen Einrichtungen und Diensten der Text „Selbstbestimmung und Lebensschutz: Ambivalenzen im Umgang mit assistiertem Suizid – Ein Diskussionspapier der Diakonie Deutschland“ diskutiert wurde.

Diakonische Kamingespräche

Ein weiterer Schritt in diesem Meinungsbildungprozess sind die Diakonischen Kamingespräche. Wir laden Sie herzlich ein, sich an dieser Veranstaltungsreihe zu beteiligen! Die Kamingespräche finden aufgrund der aktuellen Corona-Lage digital statt. Nach verbindlicher Anmeldung übersenden wir Ihnen die Zugangsdaten zeitnah. 

Die Aufzeichnungen der einzelnen Kamingespräche werden auf dieser Website bereitgestellt.

Fachtage

Veröffentlichungen und Links

Ansprechpartnerinnen

Dr. Jutta Ataie
Dr. Astrid Giebel

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Assistierter Suizid im Kontext eines Lebens mit Behinderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie ganz herzlich zum achten Diakonischen Kamingespräch der Veranstaltungsreihe: "Selbstbestimmung und Lebensschutz: Ambivalenzen im Umgang mit Assis-tierter Suizid" am 16. August 2021 in der Zeit von18.00 Uhr bis 20.00 Uhr einladen.

Das achte diakonische Kamingespräch hat „Assistierter Suizid im Kontext eines Lebens mit Behinderung“ zum Thema.

„Mein Leben gehört mir – das bedeutet: Ich habe auch das Recht, es Kraft meiner eigenenEntscheidung zu beenden – und sei es mit der Hilfe Dritter!“ Dieses sehen nicht nur 2/3 der bundesdeutschen Bevölkerung so, sondern wird auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts rechtlich unterstrichen. Die gleichen Worte im Munde eines Menschen mit Behinderung, insbesondere eines Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, wirken befremdlich und werden mehrheitlich abgelehnt.Ist dies nun Diskriminierung und eine Einschränkung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderung oder braucht es gerade hier den Schutz durch Staat und Gesellschaft?