Lebensbegleitung an den Grenzen: Diakonische Initiativen zur Suizidprävention und Suizidassistenz

Die Diakonie Deutschland hat sich wiederholt mit den Themen der Suizidprävention und -assistenz auseinandergesetzt und entsprechende Positionen dazu bezogen. Als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, das den § 217 StGB zur "Geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat, initiierte die Diakonie zwei wegweisende Projekte:

Projekt I (2020 – 2022)

Selbstbestimmung und Lebensschutz: Ambivalenzen im Umgang mit assistierten Suizid

Beim Projekt I wurde das innerverbandliche Diskussionspapier "Selbstbestimmung und Lebensschutz: Ambivalenzen im Umgang mit assistiertem Suizid" als Grundlage genutzt. Dieser Text erörtert ethische Dilemmata und Ambivalenzen im Zusammenhang mit der Beihilfe zur Selbsttötung in Bezug auf mögliche Personen(gruppen), Lebenslagen und diesbezügliche Anforderungen in diakonischen Handlungsfeldern. Im Januar 2021 fanden vier digitale Austauschforen statt, in denen das Diskussionspapier im Querschnitt der Diakonie und ihren Gremien diskutiert wurde. Zudem wurde eine Projektgruppe mit Vertreter*innen aus Landes- und Fachverbänden sowie diakonischen Einrichtungen, Diensten und Trägern einberufen, die sich intensiv mit dem Thema Suizid-Assistenz befasste, Gesetzesinitiativen hierzu begleitete und eine Orientierungshilfe für diakonische Einrichtungen und Dienste erarbeiten hat. Teil der Projektaktivitäten war die Durchführung von 10 digitalen Themenabenden. Diese sogenannten „Kamingespräche“ beleuchteten die unterschiedlichen Bereiche, die das Thema Suizid-Assistenz umfasst bzw. tangiert, und boten die Möglichkeit einer breiten Beteiligung. Zudem wurden zwei digitale Fachtage zum Themenbereich veranstaltet.

Projekt II findet derzeit statt und führt den diakonischen Meinungsbildungsprozess mit einer praxisnahen Ausrichtung weiter.

Selbstbestimmung und Lebensschutz: Ambivalenzen im Umgang mit assistierten Suizid

Innerverbandliche Debatte

Die innerverbandliche Debatte der Diakonie Deutschland zum Thema „Beihilfe zur Selbsttötung“ wurde eröffnet mit vier digitalen Austauschforen im Januar und Februar 2021, an denen mit breiter bundesweiter Beteiligung aus den Landes- und Fachverbänden sowie aus den diakonischen Einrichtungen und Diensten der Text „Selbstbestimmung und Lebensschutz: Ambivalenzen im Umgang mit assistiertem Suizid – Ein Diskussionspapier der Diakonie Deutschland“ diskutiert wurde.

Diakonische Kamingespräche

Ein weiterer Schritt in diesem Meinungsbildungprozess sind die Diakonischen Kamingespräche. Wir laden Sie herzlich ein, sich an dieser Veranstaltungsreihe zu beteiligen! Die Kamingespräche finden aufgrund der aktuellen Corona-Lage digital statt. Nach verbindlicher Anmeldung übersenden wir Ihnen die Zugangsdaten zeitnah. 

Die Aufzeichnungen der einzelnen Kamingespräche werden auf dieser Website bereitgestellt.

Fachtage

Veröffentlichungen und Links

Ansprechpartnerinnen

Dr. Jutta Ataie
Dr. Astrid Giebel

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Assistierter Suizid im Kontext von Familie, Kindern und Jugendlichen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie ganz herzlich zum neunten DiakonischenKamingespräch der Veranstaltungsreihe: "Selbstbestimmung undLebensschutz: Ambivalenzen im Umgang mit Assistierter Suizid" am 30. August 2021 in der Zeit von18.00 Uhr bis 19.30 Uhr einladen.

An diesem Abend soll es um die Frage gehen, ob Minderjährige Assistierten Suizid begehen dürfen. Im Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfas-sungsgerichts vom 26. Februar 2020 (2 PvR 2347/15 zu § 217 StGB) ist zulesen, dass das „umfassende Recht auf selbstbestimmtes Sterben (...) in jeder Phase der menschlichen Existenz“ gelten müsse. Haben damit auch Kinder und Jugendliche ein Recht auf assistierten Suizid? Diese Frage hängt eng mit der nach den Rechten von Kindern und Jugendlichen überhaupt zusammen. Der Kontext dieser Frage ist hochkomplex, da sich juristische und medizinische Aspekte mit anderen vermischen, vor allemmit entwicklungspsychologischen. Einfache Lösungen, etwa eine Senkung der Schwelle der Volljährigkeit, verbieten sich. Sie könnten problematische Konsequenzen haben, etwa für das Strafrecht, das Sozialrecht oder das Familienrecht.

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Aufzeichnung: