Publikationsdatum 15.07.21 10:36
Am 24. Juni 2021 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt im Fall einer sogenannten "24-Stunden-Betreuung" ein Urteil gesprochen (Aktenzeichen 5 AZR 505/20). Geklagt hatte eine Pflege- und Betreuungskraft aus Bulgarien, die im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung als sogenannte "Live-in"-Kraft eine hochaltrige Frau in Deutschland gepflegt hat. Sie erhielt lediglich Lohn für sechs...
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