Das Wissensportal schließt

Das Wissensportal www.diakonie-wissen.de, die Plattform der Diakonie für den fachlichen Austausch und die Zusammenarbeit von Mitarbeitenden der Diakonie, ist technisch auf einem veralteten Stand und wird daher wie angekündigt abgeschaltet.  

Für die bisherigen Funktionen werden neuere Werkzeuge eingesetzt. Die wichtigsten Fragen, die sich dabei stellen, beantworten wir hier: 

Wie lang kann ich auf meine Inhalte im Wissensportal zugreifen?  

Sie können bis zum 1. September 2024 Ihre Dateien sehr einfach herunterladen. Andere Inhalte wie Blogs oder Wikis können nur über copy & paste an eine andere Stelle umgezogen werden.  
Wir raten dazu, so bald wie möglich damit anzufangen, da es erfahrungsgemäß einige Wochen dauern kann: Inhalte ausmisten, sich mit dem neuen System vertraut zu machen, etc. 

Wo kann ich in Zukunft mit meinem Team zusammenarbeiten und kommunizieren? 

Die meisten Funktionen der Teambereiche im Wissensportal lassen sich inzwischen auf EASY, der Kommunikations- und Kollaborationsplattform im Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung, besser abbilden. 
EASY steht auch der diakonischen Verbandslandschaft sowie Netzwerkpartner*innen für die interne Kommunikation zur Verfügung.

  • Seiten: Seiten gruppieren Informationen und Daten nach Themen, Projekten, Abteilungen oder Standorten. Sie können eine Seite für alle zugänglich oder nur für eine bestimmte Gruppe von Kolleg*innen anlegen. 
  • Communities:Communities sind ideal, um Projekte, Teams oder Abteilungen in eigenen digitalen Räumen zu bündeln. Sie können öffentlich, geschützt oder privat sein und mit Apps und Widgets aufgebaut werden. 
  • Events:Das Event-Feature ermöglicht es Ihnen, Veranstaltungen jeglicher Art zu veröffentlichen.
  • Nachrichten/Chat: Alle Nutzer*innen (außer Externe Community Member) haben ihr eigenes, privates Nachrichtenportal mit allen aktuellen und vergangenen Unterhaltungen. Hier können auch Dateien und Dokumente ausgetauscht werden. Für den Chat mit mehreren Personen, können Channels erstellt werden. 

Wenn Sie sich noch nicht bei EASY anmelden können, beantragen Sie ein Konto und lassen Sie sich zusätzlich beraten. 
Alle wichtigen Infos zu EASY finden Sie im Digitalen Wegweiser und im Flyer.

Wie werden meine Inhalte von meiner Zielgruppe am besten im Netz gefunden? 

Unserer Erfahrung nach reicht EASY in den meisten Fällen für die Verbandskommunikation aus.  Es gibt die Möglichkeit, externe Webseiten aufzusetzen. Diese kosten mehrere tausend Euro und müssen gepflegt werden.
Sie sind unsicher? Sprechen Sie uns an: Anieke Becker anieke.becker@diakonie.de und Jörn Hoffmann jörn.hoffmann@diakonie.de 

Wie veröffentliche ich aktuelle Fachinformationen ohne Zugangsbeschränkungen im Internet? 

Anstelle der öffentlich zugänglichen Blogs im Wissensportal können Referent*innen der Diakonie Deutschland eigene Blogs auf diakonie.de erstellen. Die Freigabe der Blogbeiträge erfolgt in den Zentren. Weitere Informationen finden Sie hier (Link folgt).  

Wie kann ich meine Zielgruppen aktiv benachrichtigen?  

Es gibt in EASY-Benachrichtigungs- und Abo-Möglichkeiten, die diesen Zweck erfüllen. Ein Newsletter-Modul ist in der Diskussion. Wir empfehlen, für größere Verteiler und komplexere Anforderungen spezifische 
Lösungen für Newsletter einzusetzen. Dazu sprechen Sie bitte Stephan Röger stephan.roeger@diakonie.de an.  

Weitere Frage zum alten Wissensportal? 

Bei Problemen oder Fragen zum alten Wissensportal können Sie sich gern an Anne Grupp anne.grupp@diakonie.de und Stephan Röger stephan.roeger@diakonie.de wenden.  

 

Fachinformationen aus dem Verband

Die Diakonie Deutschland stellt den Mitarbeitenden aus ihren Mitgliedsverbänden und -einrichtungen das Wissensportal als Plattform für die fachliche Information und Zusammenarbeit zur Verfügung: Sie können mit Hilfe gängiger Apps hier eigene Beiträge erstellen und  - je nach Zielsetzung und Einstellung -  öffentlich oder erst nach erfolgreicher Anmeldung anzeigen lassen.

Voraussetzung für die aktive Nutzung des Wissensportals ist die Anmeldung als freigeschaltetes Portalmitglied.

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Rundschreiben Sozialpolitik 2019-16

Informationen zur Umsetzung unabhängiger Asylverfahrensberatung (§ 12a AsylG) - Lobbyarbeit für eine Bundesfinanzierung

Die Diakonie bietet seit vielen Jahren Beratung zum Asylverfahren für Flüchtlinge an, da diese selten in der Lage sind, das schwierige administrative Verfahren zu verstehen und daher ihre Rechte ohne Unterstützung kaum wahrnehmen können. Dieses Angebot wurde staatlicher seits lange teilweise mit Skepsis betrachtet, da es die Qualität der behördlichen Entscheidungen im Asylsystem infrage zu stellen schien.

Im Jahr 2017 führte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) jedoch ein Pilotprojekt zur Asylverfahrensberatung mit Diakonie, Caritas und DRK durch. Dieses wurde positiv evaluiert. Aufgrund des positiv verlaufenden Pilotprojektes wurde das Ziel einer flächendeckenden und unabhängigen Asylverfahrensberatung in den Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung aufgenommen.

Alternativ dazu wird derzeit in einem weiteren Pilotprojekt des Bundesinnenministeriums (BMI) zur Einrichtung von sog. Ankunfts- Entscheidungs- und Rückkehrzentren (AnKER-Zentren) ein Angebot unter dem Namen „unabhängige Asylverfahrensberatung“ durch das Bundesamt selbst ohne Beteiligung der Wohlfahrtsverbände erprobt. Aus Sicht der Wohlfahrtsverbände ist dabei weder die Unabhängigkeit sichergestellt noch wird inhaltlich Asylverfahrensberatung geleistet. Die Verbände verstehen die individuelle Asylverfahrensberatung als eine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Das BAMF bietet jedoch explizit keine Rechtsberatung anhand individueller Fluchtgründe an, sondern beschränkt sich auf allgemeine Informationen zum Asylverfahren.

Da das BMI die Vereinbarung des Koalitionsvertrages nicht entsprechend des ersten Pilotprojektes umsetzt, hat die SPD im Rahmen der Verhandlungen zum sog. Migrationspaket im Juli 2019 eine gesetzliche Verankerung unabhängiger Asylverfahrensberatung in §12 a AsylG durchgesetzt. Dieser Regelung entsprechend wird Asylverfahrensberatung in zwei Stufen durchgeführt. In Stufe 1 steht die allgemeine Information im Vordergrund, die auch in Gruppenveranstaltungen erfolgen kann und in Stufe 2 eine Einzelfallberatung aufgrund individueller Fluchtgründe. Laut gesetzlicher Regelung kann die Stufe 2 durch das BAMF oder die Wohlfahrtsverbände durchgeführt werden. Allerdings wurde in diesem Gesetzgebungsverfahren die Finanzierung nicht geregelt. Daher kommt es in der Umsetzung der gesetzlichen Regelung nun darauf an, dass die Verbände flächendeckend unabhängige Asylverfahrensberatung mittels Bundesfinanzierung anbieten können.

Das Bundesinnenministerium plant weiterhin, dass ausschließlich das BAMF die Asylverfahrensberatung durchführen sollte. Ca. 30 Mio. Euro sind für die Umsetzung der Asylverfahrensberatung im Kapitel 0633 Titel 53202 (Personalkosten des Bundesamtes) vorgesehen. Ziel der Verbände ist, dass sich das Bundesamt wie bisher auf allgemeine Information beschränkt und die individuelle Rechtsberatung durch die Verbände durchgeführt wird. Im Rahmen der derzeit stattfindenden Haushaltsverhandlungen im Deutschen Bundestag sollte daher ein eigener Haushaltstitel für Zuwendungen an freie Träger zur Durchführung von Asylverfahrensberatung geschaffen werden. Die BAGFW hat dafür ein Finanzierungskonzept erstellt. Wenn ein eigener Haushaltstitel geschaffen ist, sind weitere Fragen zur konkreten Umsetzung zu klären. Eine wesentliche Herausforderung besteht darin, die notwendige Komplementarität mit bestehenden Landesprogrammen zum Beispiel in NRW und Baden-Württemberg sicherzustellen. Hier sind gegebenenfalls inhaltliche Abgrenzungen zu definieren.

Zur weiteren Information finden Sie im Anhang folgende Positionen und Stellungnahmen der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege:

  • Unabhängige Asylverfahrensberatung – ein Beitrag zur Verbesserung von Fairness, Qualität und Effizienz des Asylverfahrens (11/2017)
  • Bundesgeförderte, qualifizierte und behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (§ 12a Asylgesetz) (09/2019)

Ich freue mich, wenn Sie Ihre Möglichkeiten, das Anliegen einer unabhängigen Asylverfahrensberatung durch die Freie Wohlfahrtspflege einschließlich einer entsprechenden finanziellen Absicherung im Rahmen Ihrer politischen Arbeit und im Gespräch mit Ihren Bundestagsabgeordneten nutzen.

Maria Loheide
Vorstand Sozialpolitik

Anlagen