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Diakonie zur Gesetzesänderung Sanktionenrecht: Armut darf nicht zu Inhaftierung führen

Der Bundestag stimmt heute über das Gesetz zur Änderung des Sanktionenrechts ab. Das Gesetz ist nach Ansicht der Diakonie Deutschland ein Schritt in die richtige Richtung. Die Haftdauer soll halbiert werden und ist damit eine Verbesserung für Menschen, die künftig eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen müssen. Nun müssen die Bundesländer dafür sorgen, dass Ersatzfreiheitsstrafen ganz vermieden werden.

Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: "Armut darf nicht zu Inhaftierung führen. Eine Ersatzfreiheitsstrafe trifft in der Regel Menschen, die sich in einer prekären Lebenssituation befinden. Sie sind nicht zahlungsunwillig, sondern schlicht zahlungsunfähig. Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wird, muss in der Lage sein, diese auch zu bezahlen. Deshalb ist es richtig, das Gerichte zukünftig angehalten sind, dass verurteilten Menschen das Existenzminimum zum Leben bleibt. Nun gilt es, diese Änderungen auch in der Praxis umzusetzen. Zudem darf das Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein nicht länger als Straftat behandelt werden, sondern muss endlich entkriminalisiert werden."

Die meisten Bundesländer führen bereits Maßnahmen zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen durch, wie zum Beispiel Programme für Ratenzahlungen oder Projekte für eine aufsuchende Sozialarbeit. Aus Sicht der Diakonie gilt es, diese Maßnahmen weiter auszubauen und zu verstetigen sowie neue Ideen zur Reduktion von Ersatzfreiheitsstrafen zu entwickeln.
 

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