Teilhabe am Arbeitsleben

Was wir darunter verstehen

Teilhabe am Arbeitsleben ist gesellschaftliche Teilhabe. Die Maßnahmen des Politikfeldes zielen darauf, dass Menschen mit Behinderungen ihre Existenz eigenständig sichern und auch dadurch ihr Leben selbstbestimmter führen können.

Aufgaben

  • Die Diakonie engagiert sich für die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft. Dazu gehört die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes und die inklusive Weiterentwicklung der Rehabilitationssysteme.
  • Während der Federführung der Diakonie in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) 2021-2022: Leitung des Fachausschusses "Teilhabe von Menschen mit Behinderungen"

Veröffentlichungen und Links

Handreichung "Neue Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen" (2018)

Ansprechpartnerin

Dr. Sigrid Gronbach

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Mitwirkung in Werkstätten: Muster-Geschäftsordnung für Vermittlungsstelle nach DWMV

Die Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (DWMV) regelt in § 11 die Vermittlungsstelle in der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM). Die Vermittlungsstelle kann bei Streitigkeiten zwischen Werkstatt-Leitung und Werkstattrat oder Frauenbeauftragter von jeder Seite angerufen werden.

Bislang bestehen nur in wenigen WfbM der Diakonie Vermittlungsstellen.

Um die Werkstätten und die Werkstatträte bei der Einrichtung einer Vermittlungsstelle zu unterstützen, hat eine Arbeitsgruppe mit Mitarbeiter*innen der Diakonie Deutschland, aus diakonischen Landesverbänden und dem Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe (BeB) eine Muster-Geschäftsordnung erarbeitet. Eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei hat sie geprüft. Werkstätten und Werkstatträte können das Muster nutzen, um eine Vermittlungsstelle nach der Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungsverordnung zu vereinbaren.

Die Vorlage kann auf der Webseite des BeB heruntergeladen werden. Sie liegt in leichter und in schwerer Sprache vor.