Teilhabe am Arbeitsleben

Was wir darunter verstehen

Teilhabe am Arbeitsleben ist gesellschaftliche Teilhabe. Die Maßnahmen des Politikfeldes zielen darauf, dass Menschen mit Behinderungen ihre Existenz eigenständig sichern und auch dadurch ihr Leben selbstbestimmter führen können.

Aufgaben

  • Die Diakonie engagiert sich für die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft. Dazu gehört die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes und die inklusive Weiterentwicklung der Rehabilitationssysteme.
  • Während der Federführung der Diakonie in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) 2021-2022: Leitung des Fachausschusses "Teilhabe von Menschen mit Behinderungen"

Veröffentlichungen und Links

Handreichung "Neue Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen" (2018)

Ansprechpartnerin

Dr. Sigrid Gronbach

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Informationen zum Rechtskreiswechsel SGB IX für geflüchtete Menschen mit Behinderungen aus der Ukraine

Der MPK-Beschluss vom 7. April 2022 (2022-04-07-mpk-beschluss-data.pdf (bundesregierung.de) sieht unter Ziffer 12. a. vor, dass die geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG beantragt und einen entsprechenden Aufenthaltstitel oder bereits vorab eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben, zeitnah Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II und SGB XII erhalten und die dafür notwendigen gesetzlichen Änderungen zum 1. Juni 2022 in Kraft gesetzt werden sollen. Durch die geplanten Anpassungen für diesen Personenkreis besteht keine Anspruchsberechtigung mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, so dass die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX Teil 2 möglich ist.