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Finanzierung von Dolmetschleistungen für Menschen mit Behinderung

Zugewanderten Menschen mit Behinderung, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, bleibt ohne Sprachmittlung der volle Zugang zu grundlegenden Rechten versperrt. Besonders deutlich wird dies im Bereich medizinischer Leistungen. Daher ist es notwendig, einen umfassenden Anspruch auf die Finanzierung qualitativer Dolmetschleistungen gesetzlich festzuschreiben.
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