Zurück

Anspruch auf kostenlose Schutzmasken

Welche Ansprüche regelte die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV)?

Auf Grundlage der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) vom 14. Dezember 2020 (BAnz AT 15.12.2020 V1) hatten im Zeitraum vom 15.12.2020 bis 15.04.2021 Menschen ab 60 Jahren sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren Anspruch auf insgesamt 15 FFP2-Schutzmasken, die durch Apotheken ausgegeben wurden: vom 15.12.2020 bis 06.01.2021 wurden einmalig 3 Masken ausgegeben, gegen Vorlage des Personalausweises oder nach einer Eigenauskunft über vorliegende Vorerkrankungen oder Risikofaktoren; vom 01.02.2021 bis 15.04.2021 wurden zweimal je 6 Masken ausgegeben, gegen Vorlage eines Schreibens der Krankenkassen bzw. der privaten Krankenversicherung und des Personalausweises und gegen Zahlung eines Eigenanteils von 2 Euro pro 6 Masken.

Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der SchutzmV vom 04.02.2021 (BAnz AT 05.02.2021 V1) bekamen vom 16.02.2021 bis 06.03.2021 zusätzlich auch Menschen, die Arbeitslosengeld II bezogen, Anspruch auf einmalig zehn Schutzmasken, so sie nicht bereits aufgrund der vorherigen Regelung anspruchsberechtigt waren. Die Masken wurden ebenfalls gegen Vorlage eines Schreibens der Krankenkassen bzw. der privaten Krankenversicherung und des Personalausweises durch Apotheken ausgegeben.

Welche Ansprüche auf kostenlose Schutzmasken bestehen aktuell?

Die durch die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) geregelte unentgeltliche bzw. vergünstigte Abgabe von Schutzmasken durch Apotheken endete zum 15.04.2021.

Aktuell ist das Tragen von FFP2-Masken in mehreren Bundesländern, darunter Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern, beispielsweise im Einzelhandel oder im öffentlichen Nahverkehr vorgeschrieben. FFP2-Masken sind jedoch wesentlich teurer als einfache OP-Masken. Die Verkaufspreise für FFP2-Masken liegen aktuell bei ab einem Euro pro Maske, nur in größeren Mengen sind sie billiger zu haben.

Einige Bundesländer haben daher begonnen, kostenlose Masken an Menschen mit geringen Einkommen auszugeben:

So werden in Berlin seit Januar 2022 kostenlose FFP2-Masken an Bezieher:innen von Sozialhilfe und Grundsicherung, Bafög-Bezieher:innen sowie Azubis, die Ausbildungsbeihilfe erhalten, in Bürgerämtern und sozialen Einrichtungen verteilt. Zudem werden kostenlose Masken in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und Unterkünften für Geflüchtete ausgeteilt.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern können Menschen, die Wohngeld, Arbeitslosengeld II oder Bafög beziehen, seit Mitte Februar 2022 kostenlose Masken erhalten, die Ausgabe wird jedoch regional unterschiedlich gehandhabt.

Der Sozialverband VDK forderte Anfang des Jahres, dass für ALG II- und Grundsicherungsempfänger:innen die Kosten für FFP2-Schutzmasken übernommen werden müssten. 

Kommentare