Aufgaben und Kompetenzen

Dem Vorstandsbereich zugeordnet sind die Aufgabenbereiche: Datenschutz, Gleichstellung, Umweltschutz, Mitarbeitendenvertretung, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Justiziariat, Personal, Organisation, Finanzen, IT.

Zu diesen Themen werden hier Beiträge veröffentlicht.

Die Arbeitsvertragsrichtlinien und Rundschreiben der ARK finden Sie im Teambereich Arbeitsrechtliche Kommission.

 

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Das 3x3 der Transparenz

Die neuen Transparenzstandards von Caritas und Diakonie sind erschienen!

Wie kann mein Unternehmen auf gute Weise transparent werden? Und warum ist das so wichtig?

Auf diese beiden Fragen antworten die Transparenzstandards, eine Publikation, die Caritas und Diakonie Ende Januar 2019 veröffentlicht haben. Sie folgen auf die Transparenzstandards aus dem Jahr 2010, die 2018 gemeinsam mit vielen Mitgliedern aus den beiden Verbänden umfassend überarbeitet und gleichzeitig verschlankt wurden.

Die Transparenzstandards haben zum Ziel, dass Verbände, Unternehmen und Einrichtungen der kirchlichen Wohlfahrt gegenüber der Öffentlichkeit professionell und glaubwürdig auftreten und ein klares Profil gewinnen. Dabei umfassen sie jetzt insgesamt neun Kriterien aus den drei Bereichen Strukturen, Finanzen und Leistungen – gewissermaßen das „3x3 der Transparenz“ von Caritas und Diakonie:

  1.  Strukturen
    1. Basisdaten
    2. Organisationsstruktur und Beteiligungen
    3. Personalstruktur
  2. Finanzen
    1. Wirtschaftsdaten und wirtschaftliche Lage
    2. Spenden und bedeutende Finanzgeber
    3. Testat/Prüfmaßnahmen
  3. Leistungen
    1. Leistungsprofil und Leistungsangebot
    2. Tätigkeitsbericht über das abgelaufene Geschäftsjahr
    3. Qualität und Wirksamkeit

Was bedeutet das für die Diakonie?

Die Transparenzanforderungen von Caritas und Diakonie erfüllen zudem auch die Kriterien der Initiative "Transparente Zivilgesellschaft" (ITZ) www.transparente-zivilgesellschaft.de. Dies macht uns anschlussfähig an den gesellschaftlichen Diskurs und die aktuellen politischen Entwicklungen. Gleichzeitig setzen wir jedoch eigene Akzente und gehen auf branchentypische Spezifika ein.

Die vielleicht wichtigste Neuerung aber ist: Künftig sind alle Organisationen, die die Transparenzstandards umsetzen, dazu aufgefordert, auf ihrer Website im Internet eine prominent positionierte „Ankerseite Transparenz“ einzurichten. Auf dieser Seite sollen im Überblick alle erforderlichen Informationen nutzerfreundlich auf einen Mausklick zu finden sein. Dabei kann problemlos auf andere Internetseiten und Dokumente verlinkt werden, um den eigenen Aufwand zu minimieren und die Übersichtlichkeit zu gewährleisten. Als Beispiel finden Sie den "Transparenzbericht der Diakonie Deutschland" auf unserer Ankerseite Transparenz im Infoportal.

Die Transparenzstandards sollen selbstverständlich weiterhin in Form einer Selbstverpflichtung der Anwender wirksam werden. Nichtsdestoweniger empfehle ich allen Mitgliedern unseres Verbands, sich die Transparenzstandards im Rahmen eines „Selbstchecks“ genau anzuschauen, ihre Umsetzung zu prüfen und dabei auch ihren Gestaltungsfreiraum zu nutzen. Wir haben nichts zu verbergen, wir haben im Gegenteil viel, worauf wir stolz sein können – und genau das wollen wir zeigen!