Publikationsdatum 29.08.17 09:03
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll die Leistungen für Menschen mit Behinderungen in den Bereichen wie Wohnen, Ausbildung, Arbeiten, Mobilität und Freizeitgestaltung neu regeln. Neue Leistungen sollen jetzt erprobt werden. Leistungsträger können sich bis zum 30.9.2017 bewerben.
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