Dokumentation der Fachtagung am 30. April 2019
Die Beteiligung der von Armut Betroffenen an politischen Prozessen der Interessenvertretung ist ein direkter Beitrag zur Armutsbekämpfung. Die Diakonie versteht sich als Anwältin der Armen. Damit wird eine unbedingte Parteilichkeit beschrieben.
Anwaltschaft ist aber auch kritisch zu reflektieren. Welche aktive Rolle haben die Betroffenen und wie kommen sie in diesem Prozess vor? Wenn Beteiligung gelingen und positiv erfahrbar sein soll, muss sie beschrieben werden können.
- Was sind Erfolgskriterien?
- Wann ist Beteiligung gelungen?
Überwindung von Armut und Ausgrenzung bedeutet auch, Sprechfähigkeit und Durchsetzungsvermögen zu erlangen. Zu diesen Fragen hat die Diakonie Deutschland die Arbeitshilfe „Armut Macht Ohnmacht – Strategien der Ermutigung" und einen Fachtag durchgeführt. Die Dokumentation des Fachtages finden Sie hier
Kontakt
Michael David
Sozialpolitik gegen Ausgrenzung und Armut
030 65211-1636
michael.david@diakonie.de