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Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) - was ist das?

Bereits vor einigen Jahren habe ich mich zu dieser Frage geäußert. Eine aktualisierte Fassung des Interviews beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was verbirgt sich hinter dem Kürzel "DQR"?

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ist ein Übersetzungsinstrument, mit dessen Hilfe alle in Deutschland existierenden Qualifikationen den acht Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) zugeordnet werden können. Dadurch soll die Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen in Europa gefördert und die Mobilität von Lernenden sowie Arbeitnehmenden unterstützt werden. Ziel ist es, im DQR alle schulischen, akademischen und beruflichen, aber auch auf anderen Wegen erworbene Qualifikationen abzubilden und so einen Rahmen für das "lebenslange Lernen" zu entwickeln. Dabei soll den Besonderheiten des deutschen Bildungssystems - beispielsweise den dualen Ausbildungsgänge, dem Meistertitel - Rechnung getragen werden. Der Bildungs- und der Beschäftigungsbereich werden mit dem DQR miteinander verbunden und das ist gleichsam der Clou und zeigt die besondere Bedeutung auf.

Die Qualifikationen des allgemeinbildenden Bereichs wurden noch nicht zugeordnet. Warum?

Bereits im ersten Schritt sollten alle Qualifikationen des formalen Bereichs - einschließlich der Allgemeinbildung - einbezogen werden. Dass sich dies nicht realisieren ließ, ist der konsequenten Beachtung des Konsensprinzips bei der DQR-Entwicklung geschuldet. Eine konsensfähige Zuordnung der Allgemeinbildung soll im Laufe der geplanten fünfjährigen DQR-Einführungsphase bis 2017 auf der Grundlage einer kompetenzorientierten Weiterentwicklung von Lehrplänen und Ausbildungsordnungen erarbeitet werden. Einigkeit besteht sowohl darüber, dass die Allgemeinbildung einbezogen werden soll, als auch darüber, dass dabei die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung angemessen zum Ausdruck zu bringen ist.

Welche Ziele werden mit dem DQR verfolgt?

Ziel des DQR ist es, das deutsche Qualifikationssystem transparenter zu machen, Verlässlichkeit, Durchlässigkeit und Qualitätssicherung zu unterstützen und die Vergleichbarkeit von Qualifikationen zu erhöhen. Er soll als Übersetzungsinstrument für den Bildungs- und Beschäftigungsbereich dienen, das ermöglicht, Qualifikationen besser einzuordnen. In Deutschland erworbene Qualifikationen sollen so in Europa leichter anerkannt werden. Der DQR dient dazu, die in Deutschland existierenden Qualifikationen in Relation zu den acht Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens zu setzen, um sie in Europa besser verständlich zu machen. Mit dem DQR werden aber auch Ziele verfolgt, die die Weiterentwicklung des deutschen Bildungssystems betreffen. Die transparente Beschreibung von Lernergebnissen kann das wechselseitige Verständnis unter den Bildungsbereichen fördern, Gleichwertigkeit zwischen beruflicher Bildung und Hochschulbildung zum Ausdruck bringen und Durchlässigkeit unterstützen. Er soll die Orientierung von Qualifikationen an Kompetenzen fördern ("Outcome-Orientierung"), also helfen, dass man in Deutschland dem Prinzip näher kommt: Wichtig ist, was jemand kann, und nicht, wo es gelernt wurde. Damit kann der DQR auch helfen, Möglichkeiten der Anerkennung und Anrechnung von Ergebnissen informellen Lernens, z. B. im Prozess der Arbeit, zu verbessern und das "lebenslange Lernen" insgesamt zu stärken. Viel wichtiger erscheint mir allerdings, dass die Zertifikatsfixiertheit des deutschen Bildungswesens und die strikte Zuordnung zu Qualifikationsorten und -wegen durchbrochen wird. Bisher konnten Qualifikationen, sollten sie allgemeine Anerkennung finden, im Wesentlichen in genau umschriebenen Verfahren und Orten erworben werden, wobei berufliche (duale) und hochschulische Bildung streng getrennt waren. Verbunden mit dem deutschen Berufsprinzip hat das dazu geführt, dass Menschen, die nicht genau das deutsche System durchlaufen haben, als nicht qualifiziert gelten.

Ist der DQR tatsächlich relevant für die Träger und Einrichtungen der Diakonie?

Dieser Frage geht die Broschüre "Permanent kompetent?" nach. Der DQR wirkt zunächst wie ein theoretisches Regelwerk, das kaum praktische Bezüge herstellt und elfenbeinturmgleich über die Wolken der Praxis ragt. Jedoch ist dieser erste Eindruck ein Trugschluss. Der DQR wird mit seiner Einführung im März 2013 für alle relevant, die als Personalverantwortliche zuständig sind für Personalauswahl und Personaleinstellung, da die bisherigen Zeugnisse und Zertifikate ergänzt werden durch Kompetenzbeschreibungen und Niveaufestlegungen. Die Einführung des DQR erfordert kompetenzbasierte Beschäftigungs- und Anforderungsprofile; kompetenzorientierte Anforderungsprofile erfordern veränderte Stellenbeschreibungen und Stellenausschreibungen. In der Fort- und Weiterbildung geht es nicht mehr darum, was als Lernziel erreicht werden soll, sondern was als Lernergebnis sichtbar wird. Langfristig sind Fort- und Weiterbildungsangebote einer der acht Niveaustufen des DQR zuzuordnen. Gegebenenfalls sind Qualifizierungsangebote einem Anerkennungsverfahren zu unterziehen und es werden Zertifikate notwendig, aus denen der jeweilige Kompetenzerwerb ablesbar ist. Ebenso soll mit dem DQR ein Instrument geschaffen werden, welches zukünftig auch die Kompetenzen erfasst, die außerhalb formaler Bildungsabschlüsse erworben werden. Fachkompetenz und personale Kompetenz sollen dabei angemessen gewichtet als auch Aufstiege und Übergänge erleichtert werden. Kurz gesagt: Auf jeden Fall werden neue Arten von praxisnahen (kompetenzorientierten) Qualifikationsbeschreibungen, neue Zeugnis- und Zertifikatszusätze erforderlich.

Was heißt das für die berufliche Bildung in Deutschland?

Die berufliche Bildung in Deutschland unterzieht sich somit einem Paradigmenwechsel. Die Gleichwertigkeit unterschiedlicher Lernformen, die Orientierung an Lernergebnissen sowie die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Lernorten und Systemen, um lebenslanges Lernen im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zu befördern, wird auf allen Ebenen zu weitreichenden Veränderungen führen. Dies stellt insbesondere die Bildungsanbieter und Personalverantwortlichen vor neue Herausforderungen.

Wo liegt der Unterschied zum lebenslangem Lernen, außer dass man in der Wortbedeutung eine Verpflichtung zum "lebenslangem Lernen" spürt?

Der etablierte Begriff des lebenslangen Lernens unterstellt eine Verwertbarkeit von Lernergebnissen, die - so weiter gedacht - der Arbeitswelt zugute kommen soll. Doch Lernen und Bildung sind mehr als Verwertungskriterien eines abzuarbeitenden (Erfolgs-)Kataloges. Lebensbegleitendes Lernen kommt meiner Ansicht nach dem Credo von Lerninhalten und Haltungen näher, die die Diakonie und die Freie Wohlfahrtspflege vertritt. Mit Blick auf lebensbegleitendes Lernen geht es um Lernformen, Lernarten und Qualifizierungsangebote, die nicht einzig einer Verwertungslogik eines flexibilisierten Arbeitsmarktes entsprechen, sondern vielmehr um Qualifizierungsformen, die mit einer Work-Learn-Life-Balance zusammengehen. Die Vereinbarkeit zwischen Berufstätigkeit, Aneignung von Wissen und dem Erschließen verschiedenster Zusammenhänge, Familienleben und auch Eigenzeiten stehen dabei im Mittelpunkt. Mit Blick auf die verschiedenen Lernfelder lässt sich im Kontext des lebensbegleitenden Lernens von einem biographiebegleitenden Lernen sprechen, das sich je nach Lebensphase und Lebensalter in der Methodik, Didaktik und den Bezügen sowie Inhalten verändern kann.

Muss jede/r Einzelne auf ihrem/seinem Bildungsweg alle DQR-Stufen nehmen, oder kann man auch Stufen überspringen?

Im Zusammenhang mit dem DQR wird nicht von Stufen, sondern von Niveaus gesprochen - und das mit gutem Grund. Der DQR beschreibt keine Systematik von Bildungswegen, innerhalb derer die Lernenden aufsteigen wie auf einer "Treppe", sondern er bildet die unterschiedlichen Ausprägungen von Kompetenzen ab, die mit Qualifikationen verbunden sind. Die Zulassung zu Bildungsgängen wird vom DQR weder geregelt noch beschrieben.

Wie wird das Gesamtergebnis mehrerer Abschlüsse berechnet?

Viele Menschen erwerben mehrere Abschlüsse, z. B. aus der Berufsbildung (duale Ausbildung) und der Hochschulbildung (anschließendes Bachelor-Studium).  Wird eine Summe oder ein Durchschnitt gebildet? Durch "Addition" von Qualifikationen kann kein höheres DQR-Niveau erreicht werden. Ein "schneller - weiter - höher" entspricht nicht der Logik des DQR. Es geht im DQR um einzelne Qualifikationen, die einem Kompetenzniveau zugeordnet werden, nicht um die Abbildung von individuellen Kompetenzen und Bildungsbiografien. Die DQR-Niveaus machen allgemeine Angaben zu den Kompetenzen, die mit einer Qualifikation verbunden sind. So wird z. B. mit der Zuordnung einer dreijährigen dualen Ausbildung zum Niveau 4 zum Ausdruck gebracht, dass Absolventinnen und Absolventen über "Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden […] beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen" (DQR-Matrix). Nur insofern der DQR das Kompetenzniveau beschreibt, das mit der Qualifikation verbunden ist, schließt er auch Aussagen über das von ihren Absolventinnen und Absolventen erreichte Kompetenzniveau ein. Anschlussqualifizierungen auf höherem (oder niedrigerem) Niveau ändern an diesen Aussagen nichts.

Können berufliche Qualifikationen auch den Niveaus 6 bis 8 zugeordnet werden?

Die Zuordnung der Qualifikationen erfolgt unter der Maßgabe, dass jedes Qualifikationsniveau entsprechend den mit einer Qualifikation erworbenen Kompetenzen grundsätzlich auf verschiedenen Bildungswegen erreichbar sein kann. Berufliche Qualifikationen können also grundsätzlich allen Niveaus zugeordnet werden. So wurden den Niveaus (6 und 7) neben hochschulischen Qualifikationen auch anspruchsvolle berufliche (Leitungs-)Qualifikationen zugeordnet.

Erleichtert der DQR den Zugang zu Bildungsgängen, z. B. zu einem Hochschulstudium?

Das bestehende System der Zugangsberechtigungen in Deutschland bleibt vom DQR unberührt. Im Fall der Hochschulzulassung erfolgt die Regelung z. B. unverändert durch die Hochschulgesetzgebung der Länder. Allgemein gilt: Der DQR ist ein Transparenzinstrument, kein Instrument der Regulierung des Bildungssystems. Auch macht der DQR keine Aussagen über individuelle Lernwege und Kompetenzen. Alle bisherigen Abschluss- und Qualifizierungsarten bleiben erhalten. Die Zuerkennung von Qualifikationen bleibt Aufgabe der jeweils zuständigen Einrichtungen.

Lohnt sich überhaupt noch ein Studium, wenn Meister, Fachwirt, Techniker und Bachelor als gleichwertig eingestuft werden?

Die Niveaugleichheiten, die der DQR beschreibt, ändern nichts daran, dass hinter den verschiedenen Qualifikationen, die an verschiedenen Lernorten erworben, unterschiedliche fachliche Spezialisierungen und Akzentsetzungen stehen. Die erforderlichen fachlichen und sozialen Kompetenzen unterscheiden sich bei Meister, Fachwirt, Techniker und Bachelor in erheblichem Maße. Die Qualifikationen sind daher - z. B. bei Stellenbesetzungen - auch nicht gegeneinander austauschbar. Bildungswegentscheidungen werden sich also auch in Zukunft am angestrebten Tätigkeitsfeld und nicht am DQR-Niveau zu orientieren haben.

Wie wirkt sich der DQR tarif- und besoldungsrechtlich aus?

Bestehende tarif- oder besoldungsrechtliche Regelungen werden vom DQR nicht berührt. Beim DQR geht es um die Vergleichbarkeit von Kompetenzprofilen, nicht um eine tarif- oder besoldungsrechtliche Gleichstellung von Qualifikationen. In die hier bestehenden Zuständigkeiten greift der DQR bisher in keiner Weise ein.

Welche Rolle spielen nicht-formale und informell erworbene Kompetenzen?

In der Broschüre "Permanent kompetent?" werden verschiedene Lernfelder angesprochen. Die formalen Zuordnungen wurden nun geklärt - doch wie steht es mit den nicht-formal und informell erworbenen Kompetenzen? Neben den formalen Qualifikationen sollen auch nicht-formal und informell erworbene Kompetenzen gleichberechtigt Eingang in den DQR finden. Dabei handelt es sich u. a. um Kompetenzen, die durch nicht staatlich geregelte Weiterbildung, durch selbst organisiertes Lernen oder das Lernen in Lebenszusammenhängen, beispielsweise im Ehrenamt, erworben wurden. Geplant ist ein schrittweises Vorgehen. Da der nicht-formale Bereich Qualifikationen aufweist, die eine große Nähe zu den bisher betrachteten formalen Qualifikationen aufweisen, soll damit begonnen werden, Möglichkeiten einer Berücksichtigung im DQR zu prüfen. Eine Zuordnung von informell erworbenen Kompetenzen zum DQR setzt zunächst deren Validierung voraus. Das BMBF wird vor dem Hintergrund des "Vorschlags für eine Empfehlung des Rates zur Validierung der Ergebnisse nicht-formalen und informellen Lernens" der Europäischen Kommission eine Arbeitsgruppe mit den verantwortlichen Partnern zum Thema "Systematische Validierung von nicht-formal und informell erworbenen Kompetenzen" einrichten.

Was heißt das für die Diakonie und die Handlungsfelder?

Abwarten? Die Kompetenzorientierung und die Niveaubeschreibungen des DQR betreffen wichtige Handlungsbereiche der Diakonie und der Freien Wohlfahrtspflege wie die Personalentwicklung, die Bereiche der Qualifizierung und des Qualitätsmanagements aber auch konkrete Arbeitsinhalte in allen Handlungsfeldern. Abzuwarten, bis andere Vieles geregelt haben, ist die falsche Strategie: man vergibt sich und den Trägern die Option der (politischen) Mitgestaltung. In Qualitätszirkeln, Arbeitsausschüssen und Projekten sollten gemeinsam Kriterien entwickelt und bestimmt werden, mit denen auch nicht-formale und informelle Kompetenzen fassbar, bewertbar und messbar werden. Dabei ist auch der heterogene Charakter von Lernen zu berücksichtigen. Nicht immer kann und sollte Lernen standardisiert werden, da viele und verschiedene Formen des Lernens nebeneinander existieren, die genutzt und kombiniert werden können. Methoden zur Ermittlung, Bewertung und Anerkennung erworbener Kompetenzen - seien sie nun formal, nicht-formal oder informell erworben - gelten als wichtige Wege, um sich gekonnt auf dem Arbeitsmarkt positionieren zu können, um Fachkräfte für die Handlungsfelder der Diakonie zu gewinnen, um eine gekonnte und zukunftsorientierte Personalentwicklung zu initiieren und um den Trägern und Mitarbeitenden einen Raum zur Gestaltung zu ermöglichen. Werden die DQR-Kategorien bei der (Weiter-)Entwicklung von Curricula genutzt, kann dies einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung leisten.

Kontakt: Dr. Annett Herrmann, annett.herrmann(at)diakonie.de

 

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