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Rund um den Bundeshaushalt 2017

Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2017 wird gerade in den  parlamentarischen  Gremien  beraten. Von der Verteilung der finanziellen Ressourcen hängt ab, welche Spielräume für die Gestaltung der Gesundheits- und Sozialpolitik zur Verfügung stehen. Darum ist der neue Haushaltsentwurf für die Freie Wohlfahrtspflege von großer Bedeutung.

Für Entwurf des Haushaltsgesetzes 2017 (Bundestagsdrucksache 18/9200) schlägt  die Regierung Ausgaben von 328,7 Milliarden Euro vor.  Das  wären  3,7  Prozent  mehr  als 2016. Bis 2020 sollen die Ausgaben  auf knapp 350 Milliarden Euro steigen. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung ist in der Woche vom 21. - 25.11.2016 vorgesehen.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten, die diakonische Arbeit betreffenden Ausgabeposten.

Für weitere Hinweise und Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Maria Loheide
Vorstand Sozialpolitik
Diakonie Deutschland

Überblick über die wichtigsten, die diakonische Arbeit betreffenden Ausgabeposten im Bundeshaushaltsplan 2017

Einzelplan 06: Bundesministerium des Innern
Die  Investitionen  des  Bundes  für  die  Integration  von  Eingewanderten  einschließlich  Geflüchteten  sind beträchtlich. Die beiden bundesgeförderten Programme der Migrationsberatung profitieren vom Wachstum allerdings  nicht,  obwohl  sie  seit  vielen  Jahren  stark  chronisch  überlastet  sind,  und  stehen  nun  vor  den größten Herausforderungen.

Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
Die Bundesmittel für die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) wurden für 2016 um 10,5 Millionen auf 44,7 Millionen Euro erhöht. Doch die Mittelerhöhung reicht bei Weitem nicht – zu groß ist die Nachfrage  in  den  weiterhin  überlasteten Beratungsstellen. Trotzdem  sieht  der Haushaltsplan  für  2017 keinen Aufwuchs vor. Die Freie Wohlfahrtspflege fordert, die finanziellen Mittel für die MBE weiter deutlich zu erhöhen – allein um 17 Millionen Euro für 2017. Mit den dann 61,9 Millionen Euro und 7 Millionen Euro Eigenmittel  der  Wohlfahrtsverbände  können  240.000  Beratungsfälle  bewältigt  werden,  geht  man  von jährlich  250  Beratungsfällen/pro  Berater/in  und  960  Vollzeitkräften  aus.  Allerdings  sollte  mittelfristig  die Fallzahl  pro Vollzeitkraft  auf  150  abgesenkt  werden.  Dafür  sind  Haushaltsmittel  in  Höhe  von  107,8 Millionen Euro erforderlich! Ein Aufwuchs sollte schrittweise erfolgen.

Integrationskurse
Die Mittel für die Durchführung von Integrationskursen werden laut Haushaltsplanentwurf nochmals um 51 Mio. Euro  beträchtlich erhöht auf  610 Millionen Euro- 2016: 559 Millionen Euro. Gegenüber 2015 (269 Millionen Euro) wird sich der Titel damit mehr als verdoppeln.

Einzelplan 11: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Das Bundesministerium für Arbeit und  Soziales rechnet  im  Jahr  2017 mit Gesamteinnahmen von 1,986 Milliarden  Euro  und  damit  mit  Mehreinnahmen  von  56,510  Millionen  Euro  gegenüber  dem  Soll  2016. Demgegenüber werden für   diesen Einzelplan Ausgaben   in   Höhe   von   138,613   Milliarden   Euro veranschlagt,  was Mehrausgaben in Höhe von 8,724 Milliarden Euro gegenüber  dem  Soll im  Jahr  2016 entspricht.
Für   die   Leistungen   der   Grundsicherung   für  Arbeitssuchende   (Kapitel   01   Titelgruppe   01)   sind  im Haushaltsentwurf  2017  insgesamt  37,251  Milliarden  Euro  veranschlagt.  Das  sind  3,127  Milliarden  Euro mehr als die veranschlagten Mittel im  Haushalt 2016 und 3,750  Milliarden Euro mehr als die tatsächlich verausgabten Mittel im  Haushaltsjahr 2015.  Den größten Posten der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende   bilden   mit   28,250   Milliarden   Euro   die   passiven   Leistungen   zur   Sicherung   des Lebensunterhalts.  Diese  setzen  sich  zusammen  aus  dem  Arbeitslosengeld  II,  veranschlagt  mit  22,200 Milliarden  Euro  (1,700  Milliarden  Euro  mehr  als  Soll  2016)  und  der  Beteiligung  des  Bundes  an  den Leistungen zur Unterkunft und Heizung mit 5,850 Milliarden Euro (750 Millionen Euro mehr als Soll 2016).
Die Gesamtsteigerung der Kosten dürfte die Gesamtsumme aus Zuwächsen aufgrund des Übergangs von Flüchtlingen    in    die    Grundsicherung    für    Arbeitsuchende    in    Verbindung    mit    einer    mäßigen Regelsatzerhöhung   abbilden,   die   die  Anpassung   entsprechend   des   Lohn-   und   Preisindexes   nicht wesentlich übersteigt.

Für „aktive Arbeitsmarktpolitik“ sind im Haushalt 2017 insgesamt 5,280 Milliarden Euro angesetzt, das sind 561 Millionen Euro mehr als das Soll 2016 und 1,633 Milliarden mehr als die tatsächlichen Ausgaben in 2015. Zu den Ausgaben für „aktive Arbeitsmarktpolitik“ mit der Funktion 253 gehören sieben Haushaltstitel, dazu   gehört   „Leistungen   zur   Eingliederung   in   Arbeit“   (auch Eingliederungstitel   genannt).   Neu hinzugekommen   ist   ein   Titel   für   die   im   Integrationsgesetz   beschlossenen   „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ mit 300 Millionen Euro sowie der Titel „Berufsbezogene Deutschsprachförderung durch das
BAMF“ mit 410 Millionen Euro. Bislang erfolgte die berufsbezogene Sprachförderung über ein durch den Europäischen  Sozialfonds  gefördertes  Bundesprogramm,  das  Ende  2017  ausläuft.  Künftig  wird  die berufsbezogene Sprachförderung als Regelinstrumentarium für die Arbeitsmarktintegration ausschließlich aus Bundesmitteln finanziert. Neu ist außerdem der Titel „Förderung von Modellvorhaben im Rechtskreis SGB  II  zur   Stärkung  der   Rehabilitation“  mit   10  Millionen  Euro.  Damit   wird   der  im  Rahmen  des Bundesteilhabegesetzes neu formulierte § 11 SGB IX umgesetzt.

Der Eingliederungstitel (Titel 685 11) ist für 2017 mit 4,593 Milliarden Euro veranschlagt – wovon ungefähr 690  Millionen  Euro  auf  das  Einmünden  von  Flüchtlingen  in  die  Grundsicherung  für  Arbeitsuchende  in diesem  und  im  kommendem  Jahr  zurückzuführen  sind.  Das  sind  447  Millionen  Euro mehr  als  das  Soll 2016  und  1,359  Milliarden  mehr  als  die  tatsächlich  verausgabten  Mittel  in  2015.  Zugleich  erfolgt  eine leichte Anhebung  der  Verwaltungskosten  zur  Durchführung  der  Grundsicherung  für Arbeitsuchende.  Sie sind für 2017 mit 4,586 Milliarden Euro angesetzt, das sind 220 Millionen mehr als für 2016 veranschlagt, aber  224  Millionen  weniger  als  2015  tatsächlich  verausgabt  wurde.  Der  Eingliederungstitel  und  der Verwaltungstitel  sind  gegenseitig  deckungsfähig.  Die  Umschichtungen  zugunsten  des  Verwaltungstitels haben  in  den  letzten  Jahren  sukzessive  zugenommen.  2015  hat  die  Umschichtung  einen  Höchstwert erreicht.  Mit  rund  606  Millionen  Euro wurden  17  Prozent  des  Eingliederungstitels  für  die  Verwaltung aufgewendet, 2011 waren es noch fünf Prozent. Da die angesetzten Verwaltungskostensteigerungen weit hinter   den   schon   in   2015   bestehenden   tatsächlichen   Bedarfen   zurückliegen,   wird   der   Trend   der zunehmenden Umschichtung voraussichtlich auch im kommenden Haushaltsjahr 2017 fortgeführt werden.

Die Erstattung des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Titel 632 01) soll mit  veranschlagten  7,172  Milliarden  Euro  –  672  Millionen  Euro  mehr  als    2016  –  eine  Entlastung  der Kommunen  bringen.  Allerdings  bleibt  abzuwarten,  wie  hoch  die  Entlastung  im  Vergleich  zum  Vorjahr tatsächlich ausfällt, da seit 2005 jährliche Zuwächse bei der Zahl der Leistungsbeziehenden zu vermerken sind. Diese könnten die Aufwüchse aufzehren.

Die Leistungen an die Rentenversicherung (Kapitel 02 Titelgruppe 01) steigen von einem Soll von 86,714 Milliarden Euro in 2016 auf 91,170 Milliarden Euro Soll in 2017. Insbesondere steigende Bundeszuschüsse an   die   Rentenversicherung   schlagen   hier   zu   Buche.   Zugleich   kommt   es   2016   zu   deutlichen Rentenerhöhungen, die auch zu Kostensteigerungen in den Folgejahren führen. Insofern erklärt sich der Ausgabenzuwachs  des  gesamten  Haushalts  des  Bundesministeriums für Arbeit  und  Soziales  zu  einem deutlichen  Teil  aus  Kostensteigerungen  in  der  Rente.  Diese  Tendenz  ist  aus    den  Vorjahren  bekannt: immer, wenn der Einzelplan 11 deutlich wächst, haben die Kostensteigerungen in der Rente hieran einen deutlichen Anteil, hier von etwas über 50 Prozent.

Die Gesamteinnahmen zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (Kapitel 05) werden sich   gegenüber   dem   Jahr   2016   voraussichtlich   nicht   verändern   (Soll:   18,5   Millionen   Euro).   Die Gesamtausgaben werden sich von 271 Millionen Euro auf 283 Millionen Euro erhöhen. Dies u.a. ist auf die für 2017 geplante Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zurückzuführen.

Mit  dem  vorliegenden  Kabinettsentwurf  zum  Bundeshaushalt  sollen  ab  dem  Haushalt  2017  finanzielle Mittel für das Bundesteilhabegesetz etatisiert werden. Laut Kabinettsvorlage sind für das Jahr 2017 rund 158 Mio. Euro im Bundeshaushalt vorgesehen. Dies wird von der Diakonie grundsätzlich begrüßt. Konkret sind  davon  11,5  Mio.  Euro  im  Einzelplan  11  (Kapitel  1105  Förderung  der  Inklusion  von  Menschen  mit Behinderungen)  der Ausgaben- Titelgruppe 01 Bundesteilhabegesetz (Tgr.  01) identifizierbar. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

  • Die Einführung einer flächendeckenden ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung führt für den Bund  ab  dem  Jahr  2018  zu  Mehrausgaben  in  Höhe  von  rund  58  Millionen  Euro  jährlich. Auf  der Grundlage  der  Finanzierung  der  Koordinierungs-  Kontakt-  und  Beratungs-stellen  im  Rheinland werden Kosten für jede/n Berater/in mit  70.  000 EUR je Stelle und Jahr zugrunde gelegt. Für das Jahr  2017 sind hierfür Ausgaben in Höhe von 8 Millionen Euro im Haushaltsplan eingestellt. (Titel 684 17)
  • Die  Evaluation  der  Instrumente  zur  Ermittlung  des  Rehabilitationsbedarfs  und  der  Leistungserbringung durch die Träger der Eingliederungshilfe sowie die Umsetzungs-unterstützung führen ab dem  Jahr  2018  zu  Mehrausgaben  in  Höhe  von  3  Millionen  Euro  jährlich.  Für  Vorarbeiten  zur Evaluation sind 2,2 Millionen Euro im Etat für das Jahr 2017 vorgesehen. (Titel 544 11 Forschung, Untersuchungen, Ähnliches)
  • Die    Bundesarbeitsgemeinschaft    für    Rehabilitation    (BAR)    soll    ab    2018    jährlich    einen Teilhabeverfahrensbericht erstellen. Hierfür sind 1,3 Mio. Euro im Bundeshaushaltsplan vorgesehen. (Titel 686 11) Keine Angaben erfolgen jedoch zur fortlaufenden Finanzierung der dauerhaft jährlich anfallenden Kosten, die auf rund 1 Mio. Euro geschätzt werden. (siehe hierzu Kabinettsentwurf der Bundesregierung zum Bundesteilhabegesetz) Da die BAR über keine eigenen Finanzmittel verfügt, müssten  demzufolge  die  mit  der  Neuaufgabe  verbundenen  Kosten  vom  Bund  dauerhaft  erstattet werden.
  • Des weiteren wird im Zusammenhang mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz (§ 11 SGB IX neu) für  die  Förderung von  Modellvorhaben  im  Rechtskreis  SGB  II  zur  Stärkung  der  Rehabilitation  ein Etat  in  Höhe  von    10  Mio.  Euro im  Einzelplan  1101  (Titel  636  14)  bei  den  Leistungen  nach  dem Zweiten  und  Dritten  Buch  Sozialgesetzbuch  und  gleichartige  Leistungen vorgesehen    und  für  die Förderung  von  Modellvorhaben  im  Rechtskreis  SGB  VI  zur  Stärkung  der  Rehabilitation  ist  im Einzelplan  1102  (Titel  636  05)  ein  Etat    in  Höhe  von    10  Mio.  Euro  bei  den  Leistungen  der Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Unklar ist jedoch, wo der verbleibende Betrag in Höhe von ca. 126 Mio. Euro (158 Mio. minus 31,5 Mio. Euro) für 2017 im Zuge geplanten BTHG im Bundeshaushaltsplan ausgewiesen ist.
Zieht man das Finanzierungstableau des Kabinettsentwurfes zum Bundesteilhabegesetz hilfsweise heran, so handelt es sich um Ausgaben

  • in  Folge  der  Trennung  der  Fachleistungen  der  Eingliederungshilfe  von  den  existenzsichernden Leistungen
  •  der   Zuordnung   des   Mittagessens   in  WfbM   zu   den   Leistungen   zum   Lebensunterhalt   in   der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Höhe von 76 Mio. Euro für 2017
  • sowie der Erhöhung des Freibetrags für Werkstattbeschäftigte in der Grundsicherung in Höhe von 50 Mio. Euro für 2017.

Anders als bei den Ausgaben im Titel 1105 zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen, die  im  jeweiligen  Einzelplan  exakt  mit  einer  Titelgruppe  unterlegt  und  daher  klar  identifizierbar  und zuzuordnen  sind,  entsteht  der  Eindruck,  dass  ausgerechnet  der  Hauptausgabenanteil  in  Höhe  von  126 Mio. Euro für 2017 irgendwo in den unter den in 1102 genannten Titeln subsumiert wird.
Dies   birgt   das   Risiko   anderweitiger   Verwendung   bzw.   Umschichtungsmöglichkeiten   zulasten   einer notwendigen   verlässlichen   BTHG   Finanzierungsgrundlage.   Unklar   ist   auch,   wo   sich   die   weiteren Ausgabensteigerungen ab 2018 in Höhe von 130 Mio. Euro, 2019 in Höhe von 133 Mio. Euro und in 2020 in Höhe von 431 Mio. Euro abbilden.
Des Weiteren ist unklar, wo die Mittel für die angekündigte Reform zum Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz im Bundeshaushaltsplan eingestellt sind.

Einzelplan 15: Bundesministerium für Gesundheit
Insgesamt wird das BMG für 2017 über ein Volumen von 15,10 Milliarden Euro Gesamtausgaben verfügen können.    Dies  entspricht    einer   leichten   Aufstockung   des   Einzelhaushaltes,    die   Erhöhung   der Gesamtausgaben   gegenüber   2016   ist   mit   523   Millionen   Euro   berechnet.   Die   veranschlagten Gesamteinnahmen  von  0,99  Milliarden  Euro  entsprechen  einer  Verringerung  von    11  Millionen  Euro gegenüber dem Vorjahr.

Im  Haushalt  des  Bundesministeriums  für  Gesundheit  ist  der  Zuschuss  zur  GKV  (Gesundheitsfonds) enthalten,  mit  der  pauschal  Aufwendungen  der  Kassen  für  versicherungsfremde  Leistungen  abgegolten werden.  Dieser  Zuschuss  wird  für  das  Jahr  2017  auf  14,5  Milliarden  Euro  erhöht.  2016  lag  er  bei  14 Milliarden  Euro,  in  den  Jahren  2013  bis  2015  waren  diese  Mittel  von  der  schwarz-roten  Koalition  zur Haushaltskonsolidierung  herangezogen  worden.  Wie  damals  vorgesehen,  sollten  diese  Mittel  ab  2017 wieder an den Gesundheitsfonds zurückfließen. Es wird zu prüfen sein, ob die Höhe des Zuschusses, wie
in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen, tatsächlich bis zum Jahr 2020 Bestand haben wird.

Die Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge soll laut Entwurf um 7 auf 46 Millionen Euro steigen.

Im  Bereich  der  Prävention  sind  die  Etats  im  Wesentlichen  gleich  geblieben,  der  Etat  für  Aspekte  der Migration und Integration im Gesundheitswesen wurde von 500.000 Euro auf 1,25 Millionen Euro erhöht.
Angesichts  der  anstehenden  breiten  Umsetzung  des  Präventionsgesetzes,  weit  über  den  Aspekt  der Migration hinaus, irritiert diese isolierte Erhöhung der Budgets.

Einzelplan 17: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Der Einzelplan steigt auf rund 9,2 Mrd. Euro im Jahr 2017, bis zum Jahr 2020 auf rund 9,4 Mrd. Euro.
Der  weitaus  größte  Anteil  des  Anstiegs  entfällt  laut  BMFSFJ  auf  das  Elterngeld  -  gegenüber  dem geltenden Finanzplan wachsen die hierfür vorgesehenen Mittel um 400 Mio. Euro auf 6,2 Mrd. Euro an. Im Finanzplan würden insgesamt  2,8 Mrd. Euro für das Elterngeld zusätzlich bereitgestellt. Die Aussage ist dann nachvollziehbar, wenn dies für die nächsten 4 Jahre gelten soll.
Kritisch anzumerken wäre, dass beim Kinderzuschlag (1701/ 6813 – 231) eine Steigerung der Ausgaben von 2016 auf 2017 von 20 Millionen vorgesehen ist.
Diese  würde  bedeuten,  dass  damit  gerechnet  wird,  dass  ca.  200.000  Kinder  mehr  den  Kinderzuschlag beziehen. Dies würde gegenüber dem Jahr 2014, in dem ca. 260.000 Kinder den Kinderzuschlag erhalten haben,  nahezu  eine  Verdoppelung  bedeuten.  Das  könnte  so  verstanden  werden,  dass  das  BMFSFJ annimmt,  dass  die Anzahl  der  Kinder  und  ihren  Familien  zunimmt,  die  von Armut  bedroht  sind  bzw.  mit ihrem Einkommen, nicht die wirtschaftliche Existenz der Familie sichern können.

Kapitel 1710 : Sonstige Bewilligungen
Titel 684 05 „Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge“
Das Bundesflüchtlingsprogramm  „Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge“ (Kapitel 1710, Titel 684  05)  soll  dem  Haushaltsentwurf  zufolge von 8,2 Mio. in 2016  wieder  auf  2,2 Mio.  Euro  analog 2015 zurückgefahren  werden.  Die  zusätzliche  Förderung  wurde  in  Höhe  von  3  Mio.  Euro  an  Psychosoziale Zentren weitergeleitet, eine Mio. Euro wurden für zusätzliche Koordinierungsaufgaben und Fortbildung der Spitzenverbände eingesetzt, eine Millionen Euro für die „Initiative zum Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“     in     Kooperation    mit     UNICEF,     in    dessen     Rahmen     bundesweit     25
Koordinierungsstellen  (Diakonie,  DCV,  DRK, AWO  und  Parität  je  5)  in  Einrichtungen  zur  Unterbringung eingerichtet  werden  konnten.  Eine  weitere  Million  Euro  wurde  an  andere  Organisationen  vergeben, insbesondere   muslimische   Verbände   für   die   Flüchtlingsarbeit   der   Moscheegemeinden.   Durch   die zusätzliche Förderung konnten in 2016 insgesamt ca. 30 PSZ aller Verbände gefördert werden, davon 15 in diakonischer Trägerschaft.  Durch den Wegfall  der Mittel würden in 2017 analog 2015  wieder nur  drei Zentren  gefördert  werden  können.  Die  psychosoziale  Arbeit  ist  jedoch  auf  Nachhaltigkeit  angelegt.
Geschätzt  die  Hälfte  aller Flüchtlinge  sind  traumatisiert  oder  psychisch  so  stark  belastet,  dass  sie  über mehrere  Monate  oder  Jahre  ganzheitliche  professionelle  Hilfe  benötigen,  die  sie  faktisch  jedoch  durch gesundheitliche  Regeleinrichtungen  meist   nicht  erhalten  können.   Die  Wartezeiten  bei  den   Zentren betragen oft weit über sechs Monate. Die Mittel für die „Initiative zum Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“ wurden komplett entfallen.

Kapitel 1702: Kinder- und Jugendpolitik
Die  Diakonie Deutschland  begrüßt,  dass der  Bund  sowohl  in  den weiteren  Kita-Ausbau  (bis 2020:1,126 Mrd.  Euro,  davon  226Mio  Euro  in  2017)  als  auch  durch  die  Erweiterung  des  Bundesprogrammes „Sprachkitas – Weil Sprache der Schlüssel  zur Welt ist“  in die Sprachförderung der  unter Sechsjährigen investieren wird. Die Schaffung zusätzlicher Plätze in Kindertageseinrichtungen bundesweit ist wichtig, um dem   Bildungsanspruch   frühkindlicher   Bildung,   Erziehung   und  Betreuung   gerecht   werden   und   die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser  gewährleisten zu können. Qualitative Verbesserungen durch zeitlich    befristete    Bundesprogramme    wirken    jedoch    erfahrungsgemäß    selten    so,    dass    nach
Programmende  vor  Ort  weiter  gefördert  wird.  Die  Diakonie  regt  daher  an,  mit  Blick  auf  die  bisher  oft einseitige  Fokussierung  der  Länder  auf  den  quantitativen Ausbau  zugunsten  qualitätssteigernder  und  –sichernder Ausbaumaßnahmen nachzusteuern.

Kapitel 1702: Titel 684 01 „Jugendmigrationsdienste“
Im  Haushaltsplan  für  2017 -  KJP-Programm  II.18, Kapitel  1702 Titel  684  01  -  sind  anstelle von  50  Mio. Euro für die Arbeit der Jugendmigrationsdienste nunmehr lediglich 42 Mio. Euro eingestellt! Das bedeutet: Nicht einmal eine Fortschreibung der nachträglich bewilligten Mittel für das Haushaltsjahr 2016, sondern sogar eine Kürzung um 8 Mio. Euro auf  den ursprünglichen Titelansatz zu Beginn 2016 und damit auch dem Engagement in der Beratung und Begleitung der jungen Flüchtlinge.

Kapitel 1703: Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
Zivilgesellschaft und Engagement
Die Mittel für die Freiwilligendienste FSJ / FÖJ und Internationale Freiwilligendienste (IWD) bleiben stabil. Im  Rahmen des Einzelplans des BMZ  werden die Mittel für das „nachgeordnete“ Engagement  GLOBAL und  auch  für Entwicklungszusammenarbeit  und  -bildung  und  Freiwilligendienst  („Weltwärts“)  moderat erhöht.

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wird für 2017 um ca. 15 Mio. und für 2018 um 10 Mio. Euro abgesenkt. Dies entspricht den bisherigen Informationen der Diakonie Deutschland, was die Umschichtung von „BFD mit  Flüchtlingsbezug“  zu  Gunsten  der  Fortführung  des  Projektes  „Menschen  stärken  Menschen  (MsM)“ betrifft. Im Gegenzug, laut der Rückmeldungen unserer Träger, werden die BFD anstreben, Sondermittel für das kommende Jahr mit dem diesjährigen Vorlauf und der Freiwilligenjahrlogik ab Spätsommer / Herbst für 2016/17 auszuschöpfen.
Die Stärkung der Zivilgesellschaft bleibt ergänzt um die bereits 2016 eingestellten Modellmittel stabil. Sieht man von diesen Sondermitteln ab, die jetzt über den BFD generiert werden, bleibt es bei dem seit Jahren eingefrorenen Niveau.
Der öffentliche Einsatz des „Engagementministeriums“ spiegelt sich im Entwurf des Bundeshaushalt nicht wieder  (sieht  man  von  der  leichten  Erhöhung  der  Mittel  für  die  nachgeordneten  Behörde  BAFzA  ab).
Insbesondere  wenn  man  dies  noch  ergänzt  um  den  Blick  auf  die  Mehrgenerationenhäuser  (MGH)  als „Infrastruktureinrichtung für Engagement“, für die die Mittel gar leicht rückläufig sind.

Kap. 0413 Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Für   das   Projekt   „Koordinierung,   Qualifizierung   und   Förderung   ehrenamtlicher   Unterstützung   von Flüchtlingen“ (Ehrenamtsprojekt) standen ab September 2015 für die Jahre 2015 und 2016 Mittel in Höhe von 3,5 Millionen Euro aus dem Kapitel 0409 Titel  531 01 zur Verfügung. Diese Restmittel aus vorherigen Haushaltsüberschüssen wurden durch die im Bundeskanzleramt angesiedelte Beauftragte des Bundes für Migration, Flüchtlinge und Integration einmalig an die  Wohlfahrtsverbände weitergegeben und finden sich daher im aktuellen Kabinettsentwurf für das Haushaltsjahr 2017 nicht wieder.
Wie schon in 2016 sind dort für die Beauftragte des Bundes für Migration, Flüchtlinge und Integration unter dem Titel 684 01 - 235 „Unterstützung von Flüchtlingsprojekten“ im Haushalt 0431 Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro eingestellt. Dies entspricht der Höhe des 2016 erstmals eingeführten Titels, in welchem das Projekt  „Koordinierung,  Qualifizierung  und  Förderung  ehrenamtlicher  Unterstützung  von  Flüchtlingen“ (Ehrenamtsprojekt) mit zusätzlichen 3,5 Millionen Euro finanziert wurde (insgesamt 7 Millionen Euro). Aus diesem Titel erhalten die Wohlfahrtsverbände darüber hinaus Mittel in Höhe von 3 Millionen Euro für das Projekt    „Empowerment    von    Flüchtlingsfrauen“    (Projekte    zur    Unterstützung    von    Frauen    mit Fluchterfahrungen bzw. anderer besonders schutzbedürftiger Personengruppen).
Für  beide  thematischen  Schwerpunkte  ist  eine  Weiterförderung  dringend  notwendig,  um  die  vielfach kurzfristig  gestarteten  Projekte  aufrecht  zu  erhalten  und  somit  die  Teilhabemöglichkeiten  von  nach Deutschland geflüchteten Menschen zu stärken.

 

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