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ARK-Rundschreiben (Archiv) ARK-Rundschreiben (Archiv)

ARK-Rundschreiben 2016-11-03

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Das Rundschreiben der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland vom 03.11.2016 hat folgenden Inhalt: Der Schlichtungsausschuss der Arbeitsrechtlichen Kommission hat in seiner Sitzung am 12. September 2016 einstimmig beschlossen, die Beihilfen bei Krankheits-, Geburts- und Todesfällen gemäß § 26 AVR.DD ab dem 1. April 2017 auch in Ostdeutschland und damit in ganz Deutschland zu gewähren. Die Veröffentlichung der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland erfolgt gemäß der Ordnung vom 07. Juni 2001 in der Fassung vom 17. Oktober 2013.

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Das Arbeitsrecht

Für die Mitarbeitenden in diakonischen Einrichtungen gelten grundsätzlich die Arbeitnehmerschutzrechte, die für alle arbeitenden Bürger in Deutschland gelten - zum Beispiel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Arbeitszeitgesetz oder dem Kündigungsschutzgesetz. Zusätzlich gibt es aber ein paar Besonderheiten, zum Beispiel gilt das Verbot für Sonntagsarbeit nicht für Mitarbeiter, die Gottesdienste mitgestalten. Mehr über weitere Besonderheiten erfahren Sie in einem Film und unseren FAQs..

Die Arbeitsvertragsrichtlinien

Unser Arbeitsrecht und die Tarife sind in den Arbeitsvertragsrichtlinien festgehalten. Es geht darin zum Beispiel auch um Urlaubstage, Gehälter, Arbeitszeiten oder darum, was passiert, wenn Mitarbeitende krank werden. In einigen Landesverbänden gibt es davon abweichende Regelungen, die sich aber an unseren Arbeitsvertragsrichtlinien orientieren. Hier können Sie sie downloaden:

Die Arbeitsrechtliche Komission

Über das Arbeitsrecht und die Arbeitsvertragsrichtlinien berät die Arbeitsrechtliche Kommission. Je 12 Vertreter/innen der Arbeitgeberseite (also Vorstände diakonischer Einrichtungen) und 12 Vertreter/innen der Arbeitnehmerseite (also Mitarbeiter der Diakonie) gehören dazu.