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Rundschreiben Sozialpolitik 2019-16

Informationen zur Umsetzung unabhängiger Asylverfahrensberatung (§ 12a AsylG) - Lobbyarbeit für eine Bundesfinanzierung

Die Diakonie bietet seit vielen Jahren Beratung zum Asylverfahren für Flüchtlinge an, da diese selten in der Lage sind, das schwierige administrative Verfahren zu verstehen und daher ihre Rechte ohne Unterstützung kaum wahrnehmen können. Dieses Angebot wurde staatlicher seits lange teilweise mit Skepsis betrachtet, da es die Qualität der behördlichen Entscheidungen im Asylsystem infrage zu stellen schien.

Im Jahr 2017 führte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) jedoch ein Pilotprojekt zur Asylverfahrensberatung mit Diakonie, Caritas und DRK durch. Dieses wurde positiv evaluiert. Aufgrund des positiv verlaufenden Pilotprojektes wurde das Ziel einer flächendeckenden und unabhängigen Asylverfahrensberatung in den Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung aufgenommen.

Alternativ dazu wird derzeit in einem weiteren Pilotprojekt des Bundesinnenministeriums (BMI) zur Einrichtung von sog. Ankunfts- Entscheidungs- und Rückkehrzentren (AnKER-Zentren) ein Angebot unter dem Namen „unabhängige Asylverfahrensberatung“ durch das Bundesamt selbst ohne Beteiligung der Wohlfahrtsverbände erprobt. Aus Sicht der Wohlfahrtsverbände ist dabei weder die Unabhängigkeit sichergestellt noch wird inhaltlich Asylverfahrensberatung geleistet. Die Verbände verstehen die individuelle Asylverfahrensberatung als eine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Das BAMF bietet jedoch explizit keine Rechtsberatung anhand individueller Fluchtgründe an, sondern beschränkt sich auf allgemeine Informationen zum Asylverfahren.

Da das BMI die Vereinbarung des Koalitionsvertrages nicht entsprechend des ersten Pilotprojektes umsetzt, hat die SPD im Rahmen der Verhandlungen zum sog. Migrationspaket im Juli 2019 eine gesetzliche Verankerung unabhängiger Asylverfahrensberatung in §12 a AsylG durchgesetzt. Dieser Regelung entsprechend wird Asylverfahrensberatung in zwei Stufen durchgeführt. In Stufe 1 steht die allgemeine Information im Vordergrund, die auch in Gruppenveranstaltungen erfolgen kann und in Stufe 2 eine Einzelfallberatung aufgrund individueller Fluchtgründe. Laut gesetzlicher Regelung kann die Stufe 2 durch das BAMF oder die Wohlfahrtsverbände durchgeführt werden. Allerdings wurde in diesem Gesetzgebungsverfahren die Finanzierung nicht geregelt. Daher kommt es in der Umsetzung der gesetzlichen Regelung nun darauf an, dass die Verbände flächendeckend unabhängige Asylverfahrensberatung mittels Bundesfinanzierung anbieten können.

Das Bundesinnenministerium plant weiterhin, dass ausschließlich das BAMF die Asylverfahrensberatung durchführen sollte. Ca. 30 Mio. Euro sind für die Umsetzung der Asylverfahrensberatung im Kapitel 0633 Titel 53202 (Personalkosten des Bundesamtes) vorgesehen. Ziel der Verbände ist, dass sich das Bundesamt wie bisher auf allgemeine Information beschränkt und die individuelle Rechtsberatung durch die Verbände durchgeführt wird. Im Rahmen der derzeit stattfindenden Haushaltsverhandlungen im Deutschen Bundestag sollte daher ein eigener Haushaltstitel für Zuwendungen an freie Träger zur Durchführung von Asylverfahrensberatung geschaffen werden. Die BAGFW hat dafür ein Finanzierungskonzept erstellt. Wenn ein eigener Haushaltstitel geschaffen ist, sind weitere Fragen zur konkreten Umsetzung zu klären. Eine wesentliche Herausforderung besteht darin, die notwendige Komplementarität mit bestehenden Landesprogrammen zum Beispiel in NRW und Baden-Württemberg sicherzustellen. Hier sind gegebenenfalls inhaltliche Abgrenzungen zu definieren.

Zur weiteren Information finden Sie im Anhang folgende Positionen und Stellungnahmen der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege:

  • Unabhängige Asylverfahrensberatung – ein Beitrag zur Verbesserung von Fairness, Qualität und Effizienz des Asylverfahrens (11/2017)
  • Bundesgeförderte, qualifizierte und behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (§ 12a Asylgesetz) (09/2019)

Ich freue mich, wenn Sie Ihre Möglichkeiten, das Anliegen einer unabhängigen Asylverfahrensberatung durch die Freie Wohlfahrtspflege einschließlich einer entsprechenden finanziellen Absicherung im Rahmen Ihrer politischen Arbeit und im Gespräch mit Ihren Bundestagsabgeordneten nutzen.

Maria Loheide
Vorstand Sozialpolitik

Anlagen

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