Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2017 wird gerade in den parlamentarischen Gremien beraten. Von der Verteilung der finanziellen Ressourcen hängt ab, welche Spielräume für die Gestaltung der Gesundheits- und Sozialpolitik zur Verfügung stehen. Darum ist der neue Haushaltsentwurf für die Freie Wohlfahrtspflege von großer Bedeutung.
Für Entwurf des Haushaltsgesetzes 2017 (Bundestagsdrucksache 18/9200) schlägt die Regierung Ausgaben von 328,7 Milliarden Euro vor. Das wären 3,7 Prozent mehr als 2016. Bis 2020 sollen die Ausgaben auf knapp 350 Milliarden Euro steigen. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung ist in der Woche vom 21. - 25.11.2016 vorgesehen.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten, die diakonische Arbeit betreffenden Ausgabeposten.
Für weitere Hinweise und Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Maria Loheide
Vorstand Sozialpolitik
Diakonie Deutschland
Überblick über die wichtigsten, die diakonische Arbeit betreffenden Ausgabeposten im Bundeshaushaltsplan 2017
Einzelplan 06: Bundesministerium des Innern
Die Investitionen des Bundes für die Integration von Eingewanderten einschließlich Geflüchteten sind beträchtlich. Die beiden bundesgeförderten Programme der Migrationsberatung profitieren vom Wachstum allerdings nicht, obwohl sie seit vielen Jahren stark chronisch überlastet sind, und stehen nun vor den größten Herausforderungen.
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
Die Bundesmittel für die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) wurden für 2016 um 10,5 Millionen auf 44,7 Millionen Euro erhöht. Doch die Mittelerhöhung reicht bei Weitem nicht – zu groß ist die Nachfrage in den weiterhin überlasteten Beratungsstellen. Trotzdem sieht der Haushaltsplan für 2017 keinen Aufwuchs vor. Die Freie Wohlfahrtspflege fordert, die finanziellen Mittel für die MBE weiter deutlich zu erhöhen – allein um 17 Millionen Euro für 2017. Mit den dann 61,9 Millionen Euro und 7 Millionen Euro Eigenmittel der Wohlfahrtsverbände können 240.000 Beratungsfälle bewältigt werden, geht man von jährlich 250 Beratungsfällen/pro Berater/in und 960 Vollzeitkräften aus. Allerdings sollte mittelfristig die Fallzahl pro Vollzeitkraft auf 150 abgesenkt werden. Dafür sind Haushaltsmittel in Höhe von 107,8 Millionen Euro erforderlich! Ein Aufwuchs sollte schrittweise erfolgen.
Integrationskurse
Die Mittel für die Durchführung von Integrationskursen werden laut Haushaltsplanentwurf nochmals um 51 Mio. Euro beträchtlich erhöht auf 610 Millionen Euro- 2016: 559 Millionen Euro. Gegenüber 2015 (269 Millionen Euro) wird sich der Titel damit mehr als verdoppeln.
Einzelplan 11: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales rechnet im Jahr 2017 mit Gesamteinnahmen von 1,986 Milliarden Euro und damit mit Mehreinnahmen von 56,510 Millionen Euro gegenüber dem Soll 2016. Demgegenüber werden für diesen Einzelplan Ausgaben in Höhe von 138,613 Milliarden Euro veranschlagt, was Mehrausgaben in Höhe von 8,724 Milliarden Euro gegenüber dem Soll im Jahr 2016 entspricht.
Für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Kapitel 01 Titelgruppe 01) sind im Haushaltsentwurf 2017 insgesamt 37,251 Milliarden Euro veranschlagt. Das sind 3,127 Milliarden Euro mehr als die veranschlagten Mittel im Haushalt 2016 und 3,750 Milliarden Euro mehr als die tatsächlich verausgabten Mittel im Haushaltsjahr 2015. Den größten Posten der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende bilden mit 28,250 Milliarden Euro die passiven Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Diese setzen sich zusammen aus dem Arbeitslosengeld II, veranschlagt mit 22,200 Milliarden Euro (1,700 Milliarden Euro mehr als Soll 2016) und der Beteiligung des Bundes an den Leistungen zur Unterkunft und Heizung mit 5,850 Milliarden Euro (750 Millionen Euro mehr als Soll 2016).
Die Gesamtsteigerung der Kosten dürfte die Gesamtsumme aus Zuwächsen aufgrund des Übergangs von Flüchtlingen in die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Verbindung mit einer mäßigen Regelsatzerhöhung abbilden, die die Anpassung entsprechend des Lohn- und Preisindexes nicht wesentlich übersteigt.
Für „aktive Arbeitsmarktpolitik“ sind im Haushalt 2017 insgesamt 5,280 Milliarden Euro angesetzt, das sind 561 Millionen Euro mehr als das Soll 2016 und 1,633 Milliarden mehr als die tatsächlichen Ausgaben in 2015. Zu den Ausgaben für „aktive Arbeitsmarktpolitik“ mit der Funktion 253 gehören sieben Haushaltstitel, dazu gehört „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (auch Eingliederungstitel genannt). Neu hinzugekommen ist ein Titel für die im Integrationsgesetz beschlossenen „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ mit 300 Millionen Euro sowie der Titel „Berufsbezogene Deutschsprachförderung durch das
BAMF“ mit 410 Millionen Euro. Bislang erfolgte die berufsbezogene Sprachförderung über ein durch den Europäischen Sozialfonds gefördertes Bundesprogramm, das Ende 2017 ausläuft. Künftig wird die berufsbezogene Sprachförderung als Regelinstrumentarium für die Arbeitsmarktintegration ausschließlich aus Bundesmitteln finanziert. Neu ist außerdem der Titel „Förderung von Modellvorhaben im Rechtskreis SGB II zur Stärkung der Rehabilitation“ mit 10 Millionen Euro. Damit wird der im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes neu formulierte § 11 SGB IX umgesetzt.
Der Eingliederungstitel (Titel 685 11) ist für 2017 mit 4,593 Milliarden Euro veranschlagt – wovon ungefähr 690 Millionen Euro auf das Einmünden von Flüchtlingen in die Grundsicherung für Arbeitsuchende in diesem und im kommendem Jahr zurückzuführen sind. Das sind 447 Millionen Euro mehr als das Soll 2016 und 1,359 Milliarden mehr als die tatsächlich verausgabten Mittel in 2015. Zugleich erfolgt eine leichte Anhebung der Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sie sind für 2017 mit 4,586 Milliarden Euro angesetzt, das sind 220 Millionen mehr als für 2016 veranschlagt, aber 224 Millionen weniger als 2015 tatsächlich verausgabt wurde. Der Eingliederungstitel und der Verwaltungstitel sind gegenseitig deckungsfähig. Die Umschichtungen zugunsten des Verwaltungstitels haben in den letzten Jahren sukzessive zugenommen. 2015 hat die Umschichtung einen Höchstwert erreicht. Mit rund 606 Millionen Euro wurden 17 Prozent des Eingliederungstitels für die Verwaltung aufgewendet, 2011 waren es noch fünf Prozent. Da die angesetzten Verwaltungskostensteigerungen weit hinter den schon in 2015 bestehenden tatsächlichen Bedarfen zurückliegen, wird der Trend der zunehmenden Umschichtung voraussichtlich auch im kommenden Haushaltsjahr 2017 fortgeführt werden.
Die Erstattung des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Titel 632 01) soll mit veranschlagten 7,172 Milliarden Euro – 672 Millionen Euro mehr als 2016 – eine Entlastung der Kommunen bringen. Allerdings bleibt abzuwarten, wie hoch die Entlastung im Vergleich zum Vorjahr tatsächlich ausfällt, da seit 2005 jährliche Zuwächse bei der Zahl der Leistungsbeziehenden zu vermerken sind. Diese könnten die Aufwüchse aufzehren.
Die Leistungen an die Rentenversicherung (Kapitel 02 Titelgruppe 01) steigen von einem Soll von 86,714 Milliarden Euro in 2016 auf 91,170 Milliarden Euro Soll in 2017. Insbesondere steigende Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung schlagen hier zu Buche. Zugleich kommt es 2016 zu deutlichen Rentenerhöhungen, die auch zu Kostensteigerungen in den Folgejahren führen. Insofern erklärt sich der Ausgabenzuwachs des gesamten Haushalts des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu einem deutlichen Teil aus Kostensteigerungen in der Rente. Diese Tendenz ist aus den Vorjahren bekannt: immer, wenn der Einzelplan 11 deutlich wächst, haben die Kostensteigerungen in der Rente hieran einen deutlichen Anteil, hier von etwas über 50 Prozent.
Die Gesamteinnahmen zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (Kapitel 05) werden sich gegenüber dem Jahr 2016 voraussichtlich nicht verändern (Soll: 18,5 Millionen Euro). Die Gesamtausgaben werden sich von 271 Millionen Euro auf 283 Millionen Euro erhöhen. Dies u.a. ist auf die für 2017 geplante Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zurückzuführen.
Mit dem vorliegenden Kabinettsentwurf zum Bundeshaushalt sollen ab dem Haushalt 2017 finanzielle Mittel für das Bundesteilhabegesetz etatisiert werden. Laut Kabinettsvorlage sind für das Jahr 2017 rund 158 Mio. Euro im Bundeshaushalt vorgesehen. Dies wird von der Diakonie grundsätzlich begrüßt. Konkret sind davon 11,5 Mio. Euro im Einzelplan 11 (Kapitel 1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen) der Ausgaben- Titelgruppe 01 Bundesteilhabegesetz (Tgr. 01) identifizierbar. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
- Die Einführung einer flächendeckenden ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung führt für den Bund ab dem Jahr 2018 zu Mehrausgaben in Höhe von rund 58 Millionen Euro jährlich. Auf der Grundlage der Finanzierung der Koordinierungs- Kontakt- und Beratungs-stellen im Rheinland werden Kosten für jede/n Berater/in mit 70. 000 EUR je Stelle und Jahr zugrunde gelegt. Für das Jahr 2017 sind hierfür Ausgaben in Höhe von 8 Millionen Euro im Haushaltsplan eingestellt. (Titel 684 17)
- Die Evaluation der Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs und der Leistungserbringung durch die Träger der Eingliederungshilfe sowie die Umsetzungs-unterstützung führen ab dem Jahr 2018 zu Mehrausgaben in Höhe von 3 Millionen Euro jährlich. Für Vorarbeiten zur Evaluation sind 2,2 Millionen Euro im Etat für das Jahr 2017 vorgesehen. (Titel 544 11 Forschung, Untersuchungen, Ähnliches)
- Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) soll ab 2018 jährlich einen Teilhabeverfahrensbericht erstellen. Hierfür sind 1,3 Mio. Euro im Bundeshaushaltsplan vorgesehen. (Titel 686 11) Keine Angaben erfolgen jedoch zur fortlaufenden Finanzierung der dauerhaft jährlich anfallenden Kosten, die auf rund 1 Mio. Euro geschätzt werden. (siehe hierzu Kabinettsentwurf der Bundesregierung zum Bundesteilhabegesetz) Da die BAR über keine eigenen Finanzmittel verfügt, müssten demzufolge die mit der Neuaufgabe verbundenen Kosten vom Bund dauerhaft erstattet werden.
- Des weiteren wird im Zusammenhang mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz (§ 11 SGB IX neu) für die Förderung von Modellvorhaben im Rechtskreis SGB II zur Stärkung der Rehabilitation ein Etat in Höhe von 10 Mio. Euro im Einzelplan 1101 (Titel 636 14) bei den Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen vorgesehen und für die Förderung von Modellvorhaben im Rechtskreis SGB VI zur Stärkung der Rehabilitation ist im Einzelplan 1102 (Titel 636 05) ein Etat in Höhe von 10 Mio. Euro bei den Leistungen der Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Unklar ist jedoch, wo der verbleibende Betrag in Höhe von ca. 126 Mio. Euro (158 Mio. minus 31,5 Mio. Euro) für 2017 im Zuge geplanten BTHG im Bundeshaushaltsplan ausgewiesen ist.
Zieht man das Finanzierungstableau des Kabinettsentwurfes zum Bundesteilhabegesetz hilfsweise heran, so handelt es sich um Ausgaben
- in Folge der Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen
- der Zuordnung des Mittagessens in WfbM zu den Leistungen zum Lebensunterhalt in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Höhe von 76 Mio. Euro für 2017
- sowie der Erhöhung des Freibetrags für Werkstattbeschäftigte in der Grundsicherung in Höhe von 50 Mio. Euro für 2017.
Anders als bei den Ausgaben im Titel 1105 zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen, die im jeweiligen Einzelplan exakt mit einer Titelgruppe unterlegt und daher klar identifizierbar und zuzuordnen sind, entsteht der Eindruck, dass ausgerechnet der Hauptausgabenanteil in Höhe von 126 Mio. Euro für 2017 irgendwo in den unter den in 1102 genannten Titeln subsumiert wird.
Dies birgt das Risiko anderweitiger Verwendung bzw. Umschichtungsmöglichkeiten zulasten einer notwendigen verlässlichen BTHG Finanzierungsgrundlage. Unklar ist auch, wo sich die weiteren Ausgabensteigerungen ab 2018 in Höhe von 130 Mio. Euro, 2019 in Höhe von 133 Mio. Euro und in 2020 in Höhe von 431 Mio. Euro abbilden.
Des Weiteren ist unklar, wo die Mittel für die angekündigte Reform zum Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz im Bundeshaushaltsplan eingestellt sind.
Einzelplan 15: Bundesministerium für Gesundheit
Insgesamt wird das BMG für 2017 über ein Volumen von 15,10 Milliarden Euro Gesamtausgaben verfügen können. Dies entspricht einer leichten Aufstockung des Einzelhaushaltes, die Erhöhung der Gesamtausgaben gegenüber 2016 ist mit 523 Millionen Euro berechnet. Die veranschlagten Gesamteinnahmen von 0,99 Milliarden Euro entsprechen einer Verringerung von 11 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr.
Im Haushalt des Bundesministeriums für Gesundheit ist der Zuschuss zur GKV (Gesundheitsfonds) enthalten, mit der pauschal Aufwendungen der Kassen für versicherungsfremde Leistungen abgegolten werden. Dieser Zuschuss wird für das Jahr 2017 auf 14,5 Milliarden Euro erhöht. 2016 lag er bei 14 Milliarden Euro, in den Jahren 2013 bis 2015 waren diese Mittel von der schwarz-roten Koalition zur Haushaltskonsolidierung herangezogen worden. Wie damals vorgesehen, sollten diese Mittel ab 2017 wieder an den Gesundheitsfonds zurückfließen. Es wird zu prüfen sein, ob die Höhe des Zuschusses, wie
in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen, tatsächlich bis zum Jahr 2020 Bestand haben wird.
Die Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge soll laut Entwurf um 7 auf 46 Millionen Euro steigen.
Im Bereich der Prävention sind die Etats im Wesentlichen gleich geblieben, der Etat für Aspekte der Migration und Integration im Gesundheitswesen wurde von 500.000 Euro auf 1,25 Millionen Euro erhöht.
Angesichts der anstehenden breiten Umsetzung des Präventionsgesetzes, weit über den Aspekt der Migration hinaus, irritiert diese isolierte Erhöhung der Budgets.
Einzelplan 17: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Der Einzelplan steigt auf rund 9,2 Mrd. Euro im Jahr 2017, bis zum Jahr 2020 auf rund 9,4 Mrd. Euro.
Der weitaus größte Anteil des Anstiegs entfällt laut BMFSFJ auf das Elterngeld - gegenüber dem geltenden Finanzplan wachsen die hierfür vorgesehenen Mittel um 400 Mio. Euro auf 6,2 Mrd. Euro an. Im Finanzplan würden insgesamt 2,8 Mrd. Euro für das Elterngeld zusätzlich bereitgestellt. Die Aussage ist dann nachvollziehbar, wenn dies für die nächsten 4 Jahre gelten soll.
Kritisch anzumerken wäre, dass beim Kinderzuschlag (1701/ 6813 – 231) eine Steigerung der Ausgaben von 2016 auf 2017 von 20 Millionen vorgesehen ist.
Diese würde bedeuten, dass damit gerechnet wird, dass ca. 200.000 Kinder mehr den Kinderzuschlag beziehen. Dies würde gegenüber dem Jahr 2014, in dem ca. 260.000 Kinder den Kinderzuschlag erhalten haben, nahezu eine Verdoppelung bedeuten. Das könnte so verstanden werden, dass das BMFSFJ annimmt, dass die Anzahl der Kinder und ihren Familien zunimmt, die von Armut bedroht sind bzw. mit ihrem Einkommen, nicht die wirtschaftliche Existenz der Familie sichern können.
Kapitel 1710 : Sonstige Bewilligungen
Titel 684 05 „Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge“
Das Bundesflüchtlingsprogramm „Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge“ (Kapitel 1710, Titel 684 05) soll dem Haushaltsentwurf zufolge von 8,2 Mio. in 2016 wieder auf 2,2 Mio. Euro analog 2015 zurückgefahren werden. Die zusätzliche Förderung wurde in Höhe von 3 Mio. Euro an Psychosoziale Zentren weitergeleitet, eine Mio. Euro wurden für zusätzliche Koordinierungsaufgaben und Fortbildung der Spitzenverbände eingesetzt, eine Millionen Euro für die „Initiative zum Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“ in Kooperation mit UNICEF, in dessen Rahmen bundesweit 25
Koordinierungsstellen (Diakonie, DCV, DRK, AWO und Parität je 5) in Einrichtungen zur Unterbringung eingerichtet werden konnten. Eine weitere Million Euro wurde an andere Organisationen vergeben, insbesondere muslimische Verbände für die Flüchtlingsarbeit der Moscheegemeinden. Durch die zusätzliche Förderung konnten in 2016 insgesamt ca. 30 PSZ aller Verbände gefördert werden, davon 15 in diakonischer Trägerschaft. Durch den Wegfall der Mittel würden in 2017 analog 2015 wieder nur drei Zentren gefördert werden können. Die psychosoziale Arbeit ist jedoch auf Nachhaltigkeit angelegt.
Geschätzt die Hälfte aller Flüchtlinge sind traumatisiert oder psychisch so stark belastet, dass sie über mehrere Monate oder Jahre ganzheitliche professionelle Hilfe benötigen, die sie faktisch jedoch durch gesundheitliche Regeleinrichtungen meist nicht erhalten können. Die Wartezeiten bei den Zentren betragen oft weit über sechs Monate. Die Mittel für die „Initiative zum Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“ wurden komplett entfallen.
Kapitel 1702: Kinder- und Jugendpolitik
Die Diakonie Deutschland begrüßt, dass der Bund sowohl in den weiteren Kita-Ausbau (bis 2020:1,126 Mrd. Euro, davon 226Mio Euro in 2017) als auch durch die Erweiterung des Bundesprogrammes „Sprachkitas – Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ in die Sprachförderung der unter Sechsjährigen investieren wird. Die Schaffung zusätzlicher Plätze in Kindertageseinrichtungen bundesweit ist wichtig, um dem Bildungsanspruch frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung gerecht werden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser gewährleisten zu können. Qualitative Verbesserungen durch zeitlich befristete Bundesprogramme wirken jedoch erfahrungsgemäß selten so, dass nach
Programmende vor Ort weiter gefördert wird. Die Diakonie regt daher an, mit Blick auf die bisher oft einseitige Fokussierung der Länder auf den quantitativen Ausbau zugunsten qualitätssteigernder und –sichernder Ausbaumaßnahmen nachzusteuern.
Kapitel 1702: Titel 684 01 „Jugendmigrationsdienste“
Im Haushaltsplan für 2017 - KJP-Programm II.18, Kapitel 1702 Titel 684 01 - sind anstelle von 50 Mio. Euro für die Arbeit der Jugendmigrationsdienste nunmehr lediglich 42 Mio. Euro eingestellt! Das bedeutet: Nicht einmal eine Fortschreibung der nachträglich bewilligten Mittel für das Haushaltsjahr 2016, sondern sogar eine Kürzung um 8 Mio. Euro auf den ursprünglichen Titelansatz zu Beginn 2016 und damit auch dem Engagement in der Beratung und Begleitung der jungen Flüchtlinge.
Kapitel 1703: Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik
Zivilgesellschaft und Engagement
Die Mittel für die Freiwilligendienste FSJ / FÖJ und Internationale Freiwilligendienste (IWD) bleiben stabil. Im Rahmen des Einzelplans des BMZ werden die Mittel für das „nachgeordnete“ Engagement GLOBAL und auch für Entwicklungszusammenarbeit und -bildung und Freiwilligendienst („Weltwärts“) moderat erhöht.
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wird für 2017 um ca. 15 Mio. und für 2018 um 10 Mio. Euro abgesenkt. Dies entspricht den bisherigen Informationen der Diakonie Deutschland, was die Umschichtung von „BFD mit Flüchtlingsbezug“ zu Gunsten der Fortführung des Projektes „Menschen stärken Menschen (MsM)“ betrifft. Im Gegenzug, laut der Rückmeldungen unserer Träger, werden die BFD anstreben, Sondermittel für das kommende Jahr mit dem diesjährigen Vorlauf und der Freiwilligenjahrlogik ab Spätsommer / Herbst für 2016/17 auszuschöpfen.
Die Stärkung der Zivilgesellschaft bleibt ergänzt um die bereits 2016 eingestellten Modellmittel stabil. Sieht man von diesen Sondermitteln ab, die jetzt über den BFD generiert werden, bleibt es bei dem seit Jahren eingefrorenen Niveau.
Der öffentliche Einsatz des „Engagementministeriums“ spiegelt sich im Entwurf des Bundeshaushalt nicht wieder (sieht man von der leichten Erhöhung der Mittel für die nachgeordneten Behörde BAFzA ab).
Insbesondere wenn man dies noch ergänzt um den Blick auf die Mehrgenerationenhäuser (MGH) als „Infrastruktureinrichtung für Engagement“, für die die Mittel gar leicht rückläufig sind.
Kap. 0413 Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Für das Projekt „Koordinierung, Qualifizierung und Förderung ehrenamtlicher Unterstützung von Flüchtlingen“ (Ehrenamtsprojekt) standen ab September 2015 für die Jahre 2015 und 2016 Mittel in Höhe von 3,5 Millionen Euro aus dem Kapitel 0409 Titel 531 01 zur Verfügung. Diese Restmittel aus vorherigen Haushaltsüberschüssen wurden durch die im Bundeskanzleramt angesiedelte Beauftragte des Bundes für Migration, Flüchtlinge und Integration einmalig an die Wohlfahrtsverbände weitergegeben und finden sich daher im aktuellen Kabinettsentwurf für das Haushaltsjahr 2017 nicht wieder.
Wie schon in 2016 sind dort für die Beauftragte des Bundes für Migration, Flüchtlinge und Integration unter dem Titel 684 01 - 235 „Unterstützung von Flüchtlingsprojekten“ im Haushalt 0431 Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro eingestellt. Dies entspricht der Höhe des 2016 erstmals eingeführten Titels, in welchem das Projekt „Koordinierung, Qualifizierung und Förderung ehrenamtlicher Unterstützung von Flüchtlingen“ (Ehrenamtsprojekt) mit zusätzlichen 3,5 Millionen Euro finanziert wurde (insgesamt 7 Millionen Euro). Aus diesem Titel erhalten die Wohlfahrtsverbände darüber hinaus Mittel in Höhe von 3 Millionen Euro für das Projekt „Empowerment von Flüchtlingsfrauen“ (Projekte zur Unterstützung von Frauen mit Fluchterfahrungen bzw. anderer besonders schutzbedürftiger Personengruppen).
Für beide thematischen Schwerpunkte ist eine Weiterförderung dringend notwendig, um die vielfach kurzfristig gestarteten Projekte aufrecht zu erhalten und somit die Teilhabemöglichkeiten von nach Deutschland geflüchteten Menschen zu stärken.