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Neues Rundschreiben der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland hat auf ihrer Sitzung am 21. Februar ein Beschlusspaket beschlossen. Das aktuelle Rundschreiben samt Anlagen können Sie hier herunterladen.

Die wichtigsten Bestandteile dieses Beschlusspaketes sind:

  • Die Entgelte für alle nichtärztlichen Mitarbeitenden werden zum 1. März 2018 um 3,0 % und zum 1. Dezember 2018 um weitere 2,4 % erhöht.
  • Die Entgelte für die ärztlichen Mitarbeitenden werden zum 1. Mai um 1,6 % erhöht.
  • Die Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden an den Kosten der Zusatzversorgung wird auf maximal 1 % des Bruttoentgelts begrenzt. Die Eigenbeteiligung erfolgt hälftig ab dem 1. März 2018 ab einem Zusatzversorgungsbeitrag von 4,7 % (bisher ab 4,5 %).
  • Die Regelung in § 1 Abs. 5 AVR.DD zur Tariftreue wurde neu gefasst.
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