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Aktuelle Informationen zum Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeberufe- Reformgesetz

Im März 2017 haben die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag einen Kompromiss zur Reform der Pflegeausbildung vereinbart, der zurzeit auf der Grundlage von Änderungsanträgen zum Regierungsentwurf vom Januar 2016 umgesetzt wird. Am 22. Juni 2017 wurde das Pflegeberufe-Reformgesetz abschließend im Deutschen Bundestag beraten. Die abschließende Beratung im Bundesrat ist für den 7. Juli 2017 terminiert. Die neue Pflegeausbildung soll ab Januar 2020 angeboten werden können.

Wir gehen davon aus, dass das Gesetz in der vorliegenden Form verabschiedet wird.

Das Gesetz ist ein Kompromiss zwischen der lange geplanten und auch seitens der beiden zuständigen Ministerien vorbereiteten Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung (mit der Möglichkeit der Schwerpunktsetzung) und dem Erhalt der historisch gewachsenen Pflegeausbildungsgänge.

Die Auszubildenden können zumindest für eine Übergangszeit zwischen dem generalistischen Berufsabschluss „Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann“ und den spezifischen Berufsabschlüssen „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ und „Altenpflege“ wählen. Die ersten beiden Ausbildungsjahre sind generalistisch angelegt und enthalten unterschiedliche Praxiseinsätze, im dritten Jahr können sich Schülerinnen und Schüler nach einer Zwischenprüfung auf das Feld der Altenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege spezialisieren, wenn sie nicht den generalistischen Abschluss anstreben. Schulen, die nur einen Abschluss anbieten, müssen die Fortsetzung der Ausbildung ggf. an einem anderen Ort gewährleisten. Zur Finanzierung der gesamten Pflegeausbildung wird eine länderbezogene Umlage eingeführt, die in einem Fonds verwaltet wird.

Im Gesetz ist vorgesehen, dass nach sechs Jahren eine Evaluation stattfindet und der Bundestag auf der Grundlage der Absolventenzahlen entscheiden soll, ob die spezifischen Berufsabschlüsse beibehalten werden oder – wie ursprünglich geplant – eine reformierte Pflegeausbildung an die Stelle der differenzierten Ausbildungswege tritt.

Die Bestimmungen des Gesetzes müssen noch durch eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ergänzt werden, in der vor allem die Anforderungen an den praktischen Teil der Ausbildung, aber auch andere praxisbezogene Umsetzungs- und Durchführungsfragen geregelt werden.

Das Pflegeberufe-Reformgesetz wird zumindest in der Übergangszeit zu einem deutlich erhöhten Aufwand für die Pflegeschulen führen, weil sie den Paradigmenwechsel zur generalistischen Ausbildung vollziehen und zudem drei Curricula und Prüfungsordnungen mit Leben füllen müssen. Die praktische Ausbildung wird sich auf mehr Einsatzorte in den verschiedenen Bereichen verteilen, so dass die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen mit zusätzlichen Kooperationspartnern zusammenarbeiten müssen. Voraussichtlich wird es zu noch mehr regionalen, auch träger- und verbandsübergreifenden Kooperationen kommen.

Mit den gliedkirchlichen diakonischen Werken und den einschlägigen diakonischen Bundesfachverbänden arbeitet die Diakonie Deutschland in einem bereits bestehenden ad-hoc-Arbeitszusammenhang an der Begleitung der gesetzestechnischen Umsetzung, insbesondere der anstehenden Entwicklung der neuen Curricula.

Aus der Sicht der Diakonie Deutschland empfiehlt es sich, den Weg zu einer generalistischen Pflegeausbildung mit unterschiedlichen  Praxiseinsätzen und der Möglichkeit der Schwerpunktsetzung konsequent weiterzugehen. Der Weg ist noch lang, wenn es bei der nun beschlossenen Gesetzeslage bleibt. Er unterteilt sich in eine Vorbereitungsphase bis 2020 und eine sechsjährige Übergangsfrist, in der
zwar generalistisch ausgebildet werden soll, aber auch die eingeführten Berufsabschlüsse weiterhin erworben werden können.

Zusammen mit den gliedkirchlichen diakonischen Werken werden wir die Schulträger auf diesem Weg begleiten. Bitte informieren Sie Ihre Träger über diesen Stand der Gesetzgebung. In der Anlage finden Sie den Regierungsentwurf des Pflegeberufereformgesetzes (140 Seiten), die
Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses mit dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung (123 Seiten) und eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen.

Mit herzlichen Grüßen
Maria Loheide

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