Dr. Friederike Mußgnug, vergaberecht@diakonie.de

 

Verantwortliche Organisation:

Diakonie Deutschland

 

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Wozu ein Vergabemonitoring durch die Diakonie?

Vergabeverfahren und vergabeähnliche Verfahren zur exklusiven Auswahl von Vertrags- oder Kooperationspartnern kommen im Bereich des Sozialwesens immer häufiger vor. Regelmäßig stellen sie Einrichtungen ebenso wie Verbände vor erhebliche Herausforderungen.

Eine dieser Herausforderungen ist empirischer Art. Uns erreichen immer wieder Anfragen oder Informationen über einzelne Verfahren. Für die politische Diskussion über den zulässigen Anwendungsbereich und den Sinn von Vergabeverfahren als Organisationsmodell im Bereich des Sozialrechts sind wir als Verband auf allen Ebenen auf belastbare Fallzahlen und eine nachvollziehbare Auswertung dieser Zahlen angewiesen.

Die staatliche Vergabestatistik ist gerade erst im Aufbau befindlich. Sie beruht auf der Vergabestatistikverordnung, die 2016 im Zuge der Vergaberechtsreform in Kraft getreten ist. Zwar sieht deren Anlage 2 einen besonderen Erhebungsbogen zur Ausschreibung von sozialen Dienstleistungen vor. Dieser erfasst aber nur die Details der Ausschreibung als solcher. Er berücksichtigt dagegen nicht die Aspekte, die darüber hinaus für eine sozialrechtliche und sozialpolitische Auseinandersetzung mit Vergabeverfahren relevant sind.

An dieser Leerstelle setzt die Diakonie Deutschland mit ihrem Vergabemonitoring an. Es soll eine Übersicht über Fälle schaffen, in denen die Entscheidung für eine Auftragserteilung und die damit einhergehende Auftragsvergabe sozialrechtlich fraglich ist oder in denen Konkurrenten das Fehlen von Vergabeverfahren rügen.

Ziel unserer Erhebung ist es, als Verband insgesamt sprachfähig zu werden und in Diskussionen unsere Einwände gegen diese Verfahren mit validen Fallzahlen und -beispielen unterlegen zu können.

Im Blick: Fakten und Best practice

Mit dem Vergabemonitoring stellen wir Ihnen an dieser Stelle ein für alle Beteiligten einfach zu bedienendes Verfahren zur Verfügung: Teilen Sie uns über unser Umfrageformular Ihre problematischen Erfahrungen im Umgang mit Vergabeverfahren mit. Die Diakonie Deutschland erfasst diese Informationen und erstellt aus den anonymisierten Daten eine nach Fallkonstellationen, Arbeitsfeldern und Regionen zu gliedernde Fallsammlung, aus der sich absehen lässt, welche Entwicklungen aber auch welche Folgen solche Ausschreibungen haben. In dem Maß, in dem (parallel zur offiziellen Vergabestatistik) auch unsere Fallsammlung wächst, werden wir die uns zugänglichen Informationen aufarbeiten und an dieser Stelle zur Verfügung stellen.

Lassen Sie uns also wissen, wenn

  • Ihre bestehenden Leistungsverträge gekündigt werden, um anstelle öffentliche Aufträge vergeben zu können,
  • Konkurrenten Ihre Leistungsvereinbarungen vor Vergabekammern anfechten, weil diese hätten ausgeschrieben werden müssen,
  • wenn anderweit Vergabeverfahren oder vergabeähnlichen Verfahren die sozialrechtlich verankerte, auf Trägervielfalt ausgerichtete Organisation sozialer Dienstleistungen in Frage stellen.

Vergaberecht ist an sich besser und vielseitiger als das, was die gängige Praxis davon umsetzt. Bislang halten sich noch viele Auftraggeber  vornehmlich an rechtlich abgesicherte aber leider auch nur wenig flexible Verfahrensmuster.

Die Diakonie Deutschland setzt sich auch dafür ein, dass Auftraggeber bei zulässigen und fachlich sinnvollen Vergabeverfahren die Gestaltungsmöglichkeiten ausschöpfen, die ihnen das Vergaberecht zur Ermöglichung einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Beschaffung eröffnet. Das gelingt nur, indem alle Beteiligten Erfahrungen sammeln, teilen und von einander lernen.

In diesem Sinne wollen wir das Vergabemonitoring auch dafür nutzen, um Beispiele für good practice zu sammeln. Aus diesem Grund finden Sie in unserem Formular auch das Feld „good practice“. Wenn Sie eine solche erlebt haben, machen Sie bitte von unserem Formular Gebrauch und helfen Sie so, die Vergabepraxis besser zu machen. 

Monitoring ist (noch) nicht Beratung

Als Instrument zum Erstellen einer Fallsammlung versteht sich das Vergabemonitoring nicht als Einstieg in eine konkrete Fallberatung.

Als Bundesverband arbeiten wir mit unseren unmittelbaren Mitgliedern, den Landes- und Fachverbänden, bei der Lösung von Problemfällen zusammen und bringen unsere vergaberechtliche Expertise in die Beratung mit ein. Die Zuständigkeit für die Einzelfall-Beratung von Einrichtungen (unseren mittelbaren Mitgliedern) liegt dabei bei den Landes- und Fachverbänden, die uns bei Bedarf einbeziehen. Sofern im konkreten Fall noch kein Beratungskontakt zu Ihrem Landes- oder Fachverband besteht und Sie einen solchen benötigen, vermitteln wir diesen gern. Eine Mitarbeit in konkreten Unterstützungsprozessen können wir aber nur auf Anfrage unserer vorrangig zuständigen Mitgliedern leisten. Ebenfalls bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir aus wettbewerblichen Gründen keine Vermittlung zu Rechtsanwälten leisten können.

Datenschutz

Das Vergabemonitoring und die Verarbeitung der in diesem Formular erfassten Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung https://www.diakonie.de/datenschutz/. Ihre Angaben in dem Formular verwenden wir ausschließlich für die Erstellung der anonymisierten Fallsammlung und soweit in diesem Formular ausdrücklich erbeten für die Weiterleitung an den von Ihnen benannten Mitgliedsverband.