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Diakonie zur Gesetzesänderung Sanktionenrecht: Armut darf nicht zu Inhaftierung führen

Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wird, muss in der Lage sein, diese auch zu bezahlen. Deshalb ist es richtig, das Gerichte zukünftig angehalten sind, dass verurteilten Menschen das Existenzminimum zum Leben bleibt. Nun gilt es, diese Änderungen auch in der Praxis umzusetzen. Zudem darf das Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein nicht länger als Straftat behandelt werden, sondern muss endlich entkriminalisiert werden, sagt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik.

Überarbeitung des Sanktionenrechts

In der gemeinsamen Stellungnahme des Bevollmächtigten der EKD, des Kommissariats der deutschen Bischöfe und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S), die von der Diakonie Deutschland im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der BAG-S mitverfasst wurde, werden zudem eigene Vorschläge für eine Modifizierung der Ersatzfreiheitsstrafe unterbreitet.

Inhaftierung darf nicht zum Verlust der Wohnung führen

Kirchliche Sozialverbände setzen sich für eine Sicherung der Wohnkosten während der Haft ein Die kirchlichen Sozialverbände Caritas und Diakonie setzen sich dafür ein, dass für Strafgefangene während der Haftzeit die Kosten ihrer Wohnung gesichert werden. "Jeder Mensch braucht ein Zuhause - dies gilt auch für tatverdächtige oder straffällig gewordene Menschen", betont Caritas- Präsident Peter Neher. "Damit nach Entlassung aus U- oder Strafhaft die Resozialisierung gelingt, ist eine...