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Politische Betätigung und Gemeinnützigkeit

Sie haben sicherlich die Presseberichterstattung über den Abschluss des jahrelangen Rechtsstreit verfolgt: Der BFH hat dem globalisierungs-kritischen Netzwerk Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt. Wir gehen davon aus, dass Sie auf das Urteil angesprochen werden und haben Ihnen daher die Leitsätze und eine erste Wertung aus Sicht der Diakonie Deutschland zusammengestellt. Gerne können Sie diese Informationen intern in geeigneter Form weitergeben.

Aus unserer Sicht ist wichtig, dass durch den BFH anerkannt wurde, dass die politische Betätigung gemeinnütziger Körperschaften gemeinnützig-keitsunschädlich ist, sofern diese im Sinne einer Umsetzung der satzungsmäßigen gemeinnützigen Zwecke (i. S. des § 52 AO) notwendig und zweckmäßig erscheint. Dies hat u. a. bei diversen NPOs zu Diskussionen im Hinblick auf eine Erweiterung der gemeinnützigen Zwecke geführt.

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Kontakt

Dr. Natascha Sasserath-Alberti, n.sasserath-alberti@diakonie.de

Frank Hofmann, frank.hofmann@diakonie.de