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FAQ zum BAG-Urteil zu 24-Stunden-Betreuung vom 24. Juni 2021

Am 24. Juni 2021 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt im Fall einer sogenannten "24-Stunden-Betreuung" ein Urteil gesprochen (Aktenzeichen 5 AZR 505/20). Geklagt hatte eine Pflege- und Betreuungskraft aus Bulgarien, die im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung als sogenannte "Live-in"-Kraft eine hochaltrige Frau in Deutschland gepflegt hat. Sie erhielt lediglich Lohn für sechs Arbeitsstunden am Tag und forderte vor Gericht den Mindestlohn für 24 Stunden. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte in der mündlichen Verhandlung: 24 Stunden-Betreuung bedeutet 24 Stunden Mindestlohn am Tag. 

Wir haben in unseren FAQ zum BAG-Urteil zu Live-in Care vom 24. Juni 2021 Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.