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Barrierefreier Zugang – Pflicht für Webangebote öffentlicher Stellen

Zum 23.09.2020 müssen Websites öffentlicher Stellen laut der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei sein. Zudem müssen sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit besitzen und über einen Feedback-Mechanismus verfügen. Die Richtlinie begründet zudem ein Durchsetzungsverfahren, wenn Barrieren gemeldet werden und für den Bund und die Länder Überwachungs- und Berichtspflichten.

Ziel dieses Webinar ist es, die EU-Richtlinie verständlich zu erläutern, so dass öffentliche Stellen ihr Vorgehen planen können, um die Vorgaben zu erfüllen. Das Webinar richtet sich an Verantwortliche in den Bereichen Informationstechnik und Öffentlichkeitsarbeit sowie Praktiker, die die Website ihrer Verwaltung betreuen. Vorkenntnisse werden nicht benötigt.

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