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Selbstbestimmung und Lebensschutz: Ambivalenzen im Umgang mit assistierten Suizid

Die Diakonie Deutschland hat sich bereits mehrfach mit dem Thema der Suizid-Beihilfe beschäftigt und mit Veröffentlichungen unter anderem im Hospizverlag in den Jahren 2015 und 2018 positioniert.

In die aktuelle Debatte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinein suchen wir in einem frühen Stadium die Diskussion mit unseren Mitgliedern. Wir wollen damit die gemeinsame Erörterung von und Auseinandersetzung mit ethischen, rechtlichen und praxisrelevanten Fragen in den verschiedensten Handlungsfeldern innerhalb unseres Verbandes fördern.

Einladung zur innerverbandlichen Debatte

Die innerverbandliche Debatte der Diakonie Deutschland zum Thema „Beihilfe zur Selbsttötung“ wurde eröffnet mit vier digitalen Austauschforen im Januar und Februar 2021, an denen mit breiter bundesweiter Beteiligung aus den Landes- und Fachverbänden sowie aus den diakonischen Einrichtungen und Diensten der Text „Selbstbestimmung und Lebensschutz: Ambivalenzen im Umgang mit assistiertem Suizid – Ein Diskussionspapier der Diakonie Deutschland“ diskutiert wurde.

Diakonische Kamingespräche

Ein weiterer Schritt in diesem Meinungsbildungprozess sind die Diakonischen Kamingespräche. Wir laden Sie herzlich ein, sich an dieser Veranstaltungsreihe zu beteiligen! Die Kamingespräche finden aufgrund der aktuellen Corona-Lage digital statt. Nach verbindlicher Anmeldung übersenden wir Ihnen die Zugangsdaten zeitnah. 

Die Aufzeichnungen der einzelnen Kamingespräche werden auf dieser Website bereitgestellt.

Fachtage

Veröffentlichungen und Links

Ansprechpartnerinnen

Dr. Jutta Ataie
Dr. Astrid Giebel

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Assistierter Suizid im Kontext von Familie, Kindern und Jugendlichen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie ganz herzlich zum neunten DiakonischenKamingespräch der Veranstaltungsreihe: "Selbstbestimmung undLebensschutz: Ambivalenzen im Umgang mit Assistierter Suizid" am 30. August 2021 in der Zeit von18.00 Uhr bis 19.30 Uhr einladen.

An diesem Abend soll es um die Frage gehen, ob Minderjährige Assistierten Suizid begehen dürfen. Im Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfas-sungsgerichts vom 26. Februar 2020 (2 PvR 2347/15 zu § 217 StGB) ist zulesen, dass das „umfassende Recht auf selbstbestimmtes Sterben (...) in jeder Phase der menschlichen Existenz“ gelten müsse. Haben damit auch Kinder und Jugendliche ein Recht auf assistierten Suizid? Diese Frage hängt eng mit der nach den Rechten von Kindern und Jugendlichen überhaupt zusammen. Der Kontext dieser Frage ist hochkomplex, da sich juristische und medizinische Aspekte mit anderen vermischen, vor allemmit entwicklungspsychologischen. Einfache Lösungen, etwa eine Senkung der Schwelle der Volljährigkeit, verbieten sich. Sie könnten problematische Konsequenzen haben, etwa für das Strafrecht, das Sozialrecht oder das Familienrecht.

Alle Informationen zum Kamingespräch anzeigen

Aufzeichnung: