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Pflege braucht flächendeckend bessere Bedingungen

Berlin, den 1. Februar 2021

Dr. Jörg Kruttschnitt, Vorstand Finanzen Diakonie Deutschland zur Tarifeinigung zwischen der Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und der Gewerkschaft ver.di:

"Die Diakonie Deutschland unterstützt nachdrücklich das gemeinsame Ziel, die Arbeitsbedingungen in der Pflege flächendeckend zu verbessern. Mögliche Wege dahin gehen über den Paragraf 7a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (Allgemeinverbindlicherklärung eines Branchentarifvertrages) oder auch über die Pflegemindestlohnkommission.

Es ist nun Sache der unabhängigen Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie zu prüfen, ob der von BVAP und ver.di erarbeitete Tarifvertrag für die Diakonie zustimmungsfähig ist. Ende Februar trifft sich das paritätisch aus Dienstnehmern und Dienstgebern besetzte Gremium, um darüber zu entscheiden.

Ausdrücklich wiederholt die Diakonie ihren Appell an die Politik - der auch von ver.di, BVAP und der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie erhoben wird -, für eine ausreichende Finanzierung von Tarifverbesserungen zu sorgen. Die Verbesserungen für die Beschäftigten dürfen nicht über eine Erhöhung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen finanziert werden.

Gerade die aktuelle Pandemie hat verdeutlicht, wie wichtig gute Pflege ist. Angesichts der demografischen Entwicklung und einer alternden Gesellschaft ist eine nachhaltige Verbesserung nötig."


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Diakonie unterstützt gesetzliche Verbesserung der Löhne in der Pflege

Diakonie-Zitat, Berlin, 21. Oktober 2019  

Zur heutigen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages sagt Dr. Jörg Kruttschnitt, Vorstand Finanzen, Personal und Recht der Diakonie Deutschland:

"Die Diakonie Deutschland unterstützt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Löhne in der Pflege. Die Arbeitsbedingungen unserer Mitarbeitenden sind ein wesentlicher Faktor, um für die Pflege kranker, behinderter und alter Menschen bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. Der eingeschlagenen Weg zur tariflichen Festlegung von Lohnuntergrenzen und weiterer Mindestarbeitsbedingungen ist richtig. Zugleich ist sichergestellt, dass die Pflegemindestlohnkommission einen Minimalbetrag festsetzt, falls eine tarifliche Einigung nicht rechtzeitig zustande kommt oder scheitert. 

Die Pflegeeinrichtungen der Diakonie fühlen sich aufgrund ihres christlichen Selbstverständnisses zu einer hochwertigen Pflege verpflichtet. Angemessene Löhne und faire Arbeitsbedingungen sind dafür unabdingbar. Entsprechend zeichnen sich die Einrichtungen der Diakonie durch eine hohe Bindung an kollektive Tarife aus und setzen in der Branche Maßstäbe. In der Diakonie sind bundesweit rund 180.000 Mitarbeitende in der stationären und teilstationären Pflege von kranken, alten und behinderten Menschen beschäftigt."


Das Forum Recht

Dr. Jörg Kruttschnitt, Vorstand Finanzen, Personal, Recht im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung, informiert hier über seine Beiträge den Verband und die Fachöffentlichkeit.

Ergänzend berichten hier auch seine Mitarbeitenden aus den Arbeitsfeldern.

Dr. Jörg Kruttschnitt

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