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ARK-Rundschreiben (Archiv) ARK-Rundschreiben (Archiv)

180301_Anlage_8a_Ärzte.pdf

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Anlage zum ARK-Rundschreiben vom 01.03.2018

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Das Arbeitsrecht

Für die Mitarbeitenden in diakonischen Einrichtungen gelten grundsätzlich die Arbeitnehmerschutzrechte, die für alle arbeitenden Bürger in Deutschland gelten - zum Beispiel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Arbeitszeitgesetz oder dem Kündigungsschutzgesetz. Zusätzlich gibt es aber ein paar Besonderheiten, zum Beispiel gilt das Verbot für Sonntagsarbeit nicht für Mitarbeiter, die Gottesdienste mitgestalten. Mehr über weitere Besonderheiten erfahren Sie in einem Film und unseren FAQs..

Die Arbeitsvertragsrichtlinien

Unser Arbeitsrecht und die Tarife sind in den Arbeitsvertragsrichtlinien festgehalten. Es geht darin zum Beispiel auch um Urlaubstage, Gehälter, Arbeitszeiten oder darum, was passiert, wenn Mitarbeitende krank werden. In einigen Landesverbänden gibt es davon abweichende Regelungen, die sich aber an unseren Arbeitsvertragsrichtlinien orientieren. Hier können Sie sie downloaden:

Die Arbeitsrechtliche Komission

Über das Arbeitsrecht und die Arbeitsvertragsrichtlinien berät die Arbeitsrechtliche Kommission. Je 12 Vertreter/innen der Arbeitgeberseite (also Vorstände diakonischer Einrichtungen) und 12 Vertreter/innen der Arbeitnehmerseite (also Mitarbeiter der Diakonie) gehören dazu.