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Armut darf nicht zu Inhaftierung führen!

Eine nicht bezahlte Geldstrafe ist in Deutschland aktuell der häufigste Grund dafür, dass Menschen ins Gefängnis müssen. Insgesamt werden rund 56.000 Menschen jährlich mit einer EFS inhaftiert.

Diakonie Deutschland und EBET halten es angesichts der sozial ungerechten Auswirkungen, der hohen Kosten und der individuellen Belastungen durch die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe für dringend geboten, sie zu reformieren.

Für diesen Reformprozess bieten sie sich als Gesprächspartner:innen an und fordern gemeinsam:

Forderungen zur Reform der Ersatzfreiheitsstrafe

  1. Richteranhörung vorschreiben
  2.  Alternativen ausbauen
  3. Bagatelldelikte entkriminalisieren
  4. Zahlbare Geldstrafen festsetzen: 

 

Positionspapier lesen: Armut darf nicht zu Inhaftierung führen!:

Kontakt

Ansprechpartner:
Lars Schäfer
Geschäftsführer EBET
Referent Wohnungsnotfall- und Straffälligenhilfe Diakonie Deutschland
T+49 30 65211-1816
lars.schaefer@diakonie.de
www.diakonie.de


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Grundeinkommen

Die Diakonie setzt sich in ihrem Selbstverständnis als Anwältin für Unterprivilegierte ein und entwickelt Vorschläge für Reformen im Sozialstaat, die soziale Sicherheit für alle gewährleisten. In diesem Zusammenhang hat sie im Rahmen einer intensiven mehrjährigen verbandsinternen Diskussion ihre Positionen zu Konzepten eines Grundeinkommens geklärt. Die Materialien zum Projekt stehen hier zur Verfügung.