Thema: Kinder, Jugend, Frauen und Familie
Bett und Schrank sind unteilbar – Kinder brauchen auch bei getrennten Eltern jeweils alles Notwendige
Die Diakonie setzt sich mit mehreren Verbänden in einer gemeinsamen Erklärung für einen Umgangsmehrbedarf für Kinder von getrennt lebenden Eltern ein.Lebt ein Kind nach der Trennung der Eltern in zwei Haushalten, braucht es an beiden Orten Kleidung, Bett, Möbel und Spielzeug.
Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:
„Kinder brauchen auch nach der Trennung beide Eltern und damit an zwei Lebensorten Kleidung, Schrank, Bett und Spielzeug. Das Existenzminimum für das Kind muss bei jedem Elternteil gesichert sein. Um die doppelten Kosten finanzieren zu können und Streit zwischen den Trennungseltern über den Kinderregelsatz zu vermeiden, ist ein Umgangsmehrbedarf dringend nötig. Es gefährdet das Wohl der Kinder, wenn diese nicht bei beiden Elternteilen alles haben, was sie brauchen – und dies auch verlässlich finanziert wird.“
Zum Hintergrund
Bisher werden bei Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung („Hartz IV“), die getrennt lebende Eltern sind, die Leistungen für Kinder tageweise aufgeteilt. Der Kinder-Regelsatz ist aber darauf ausgerichtet, an einem Ort alle Bedürfnisse des Kindes decken zu können. Lebt das Kind in zwei Haushalten, kommt es zu Lücken bei der Existenzsicherung. Schließlich müssen an beiden Orten ein Bett, Möbel, Spielzeug und Kleidung zur Verfügung stehen.
Die Diakonie arbeitet an einem konkreten Vorschlag, wie der Umgangsmehrbedarf einfach und unbürokratisch umgesetzt werden kann. Eine Veröffentlichung soll anlässlich des neuen Familienberichtes erfolgen.
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