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Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Die Diakonie Deutschland, der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) und der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) nehmen gemeinsam Stellung zum Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Um die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen im Falle einer pandemie-bedingten Triage zu verhindern, sollen Regelungen zu materiell-rechtlichen Vorgaben wie auch Verfahrens­regelungen für den Entscheidungsprozess getroffen werden. Mit dem Gesetzentwurf geht das Bundes­ministerium für Gesundheit (BMG) ein ethisch hoch komplexes Thema an.

Diakonie Deutschland, BeB und DEKV unterstützen den aktuellen Gesetzgebungsprozess mit den Überlegungen, die in einem breiten Meinungsfindungsprozess innerhalb der diakonischen Gemeinschaft, der evangelischen Krankenhäuser sowie der Einrichtungen der Eingliederungshilfe entstanden sind.

Anzeigen und lesen: Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 2. Juni 2022 für ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes


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