Thema: Engagement, Demokratie und Zivilgesellschaft

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Schwerpunktthema Bundesteilhabegesetz

Neues "Nachgefragt" zum Bundesteilhabegesetz

Online-Redakteurin Justine Schuchardt hat mit Dr. Peter Bartmann, Leiter des Zentrums Gesundheit, Rehabilitation und Pflege der Diakonie Deutschland gesprochen.

Worum geht es aktuell bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes?

Das Bundesteilhabegesetz wird stufenweise umgesetzt. Eine wichtige Stufe tritt 2020 in Kraft. Sie betrifft besonders die Menschen, die in Heimen der Behindertenhilfe wohnen. Die Leistungen die sie erhalten, werden künftig von zwei verschiedenen Sozialleistungsträgern finanziert. Die Aufwendungen für den geheizten Wohnraum und den Lebensunterhalt werden künftig vom Träger der Grundsicherung übernommen, die praktische und pädagogische Unterstützung vom Träger der Eingliederungshilfe. 

Die Trennung der Leistungen und Klärung der Zuständigkeit muss auf der Landesebene konkretisiert werden. Daran arbeiten die Landesverbände der Diakonie intensiv mit den anderen Wohlfahrtsverbänden. Bei dieser Arbeit sind Widersprüche und Lücken im BTHG entdeckt worden, die der Bundesgesetzgeber auflösen bzw. schließen muss. Darauf drängen die Diakonie Deutschland und der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe zusammen mit anderen Verbänden auf der Bundesebene.

Auch wenn diese gesetzestechnischen Probleme gelöst sind, ist die Umstellung in der Praxis eine komplizierte Angelegenheit für die diakonischen Einrichtungsträger. Denn vieles, was vorher pauschal verrechnet wurde, muss nun für jede Bewohnerin, jeden Bewohner einzeln dargestellt werden.

Die Personenzentrierung, die das neue Gesetz vorschreibt, ist aber nicht nur eine rechnerische Angelegenheit. Sie hat vielmehr das Ziel, dass die Leistungen individueller ausgestaltet werden. Das fängt bei einer individuellen Planung an, in der mit der leistungsberechtigten Person beziehungsweise deren Vertretung festgelegt wird, was sie an Unterstützung braucht.

Die Herausforderung für die diakonischen Träger besteht dann darin, passgenaue Lösungen für die unterschiedlichen Menschen zu schaffen – und dies zu einem Preis, den die öffentliche Hand, also die Träger der Eingliederungshilfe und der Grundsicherung zu zahlen bereit sind.  

Wer ist künftig leistungsberechtigt?

Leistungen der Eingliederungshilfe erhält man nur, wenn man im Alltag stark beeinträchtigt ist. Die Hürde liegt sehr viel höher als beim bekannteren Schwerbehindertenausweis. Aktuell wird wieder über die Kriterien diskutiert, die an einen Standard der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angepasst werden sollen. Diese hat ein Klassifikationssystem für Behinderungen entwickelt, das allgemein akzeptiert ist. Das Klassifikationssystem der WHO (die International Classification of Functioning, Disability and Health) unterscheidet neun verschiedene Lebensbereiche.

Im Bundesteilhabegesetz steht nun: Ist jemand in fünf dieser Lebensbereiche stark beeinträchtig, erhält er/sie Leistungen der Eingliederungshilfe. Ein wissenschaftliches Gutachten hat aber aufgezeigt, dass es so nicht geht: Auch sehr starke Beeinträchtigungen in einem oder zwei Lebensbereichen können Menschen in ihrer Teilhabe so stark einschränken, dass sie Leistungen der Eingliederungshilfe benötigen und heute auch bekommen. 

Hier muss eine neue Lösung gefunden werden.  Dabei geht es nicht darum, Menschen mit Beeinträchtigungen möglichst intensiv zu betreuen und permanent zu begleiten. Manche brauchen gar nicht so viel Hilfe, selbst wenn sie eine schwerwiegende Beeinträchtigung haben. Aber es sollte im Einzelfall entschieden werden, welche Hilfe jemand braucht.  

Inwiefern leistet das Gesetz einen Beitrag zur Inklusion?

Das Gesetz stellt den einzelnen Menschen mit seinen individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen in den Mittelpunkt. Im Idealfall erhält der Mensch genau die Unterstützung beim Wohnen, in der Alltagsgestaltung, beim Arbeiten, die ihn in die Lage versetzen, am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Aber es gibt zwei Probleme: Das eine ist die begrenzte Zahlungsbereitschaft der öffentlichen Hand. Wenn zu wenig Mittel bereitgestellt werden, dann werden die Menschen mit Behinderung nicht individuell unterstützt, sondern weiterhin überwiegend nur in Gruppen. Das andere Problem ist die Bereitschaft der Gesellschaft, Menschen mit Behinderungen in der Nachbarschaft, im Sportverein, im Betrieb zu akzeptieren. Das heißt nämlich Inklusion.