Thema: Engagement, Demokratie und Zivilgesellschaft

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Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Aus bisher drei Pflegestufen werden ab dem 1. Januar 2017 fünf Pflegegrade, die kognitive, psychische und körperliche Beeinträchtigungen gleichermaßen berücksichtigen.

Sowohl Mitarbeiter, wie auch Betroffene und ihre Angehörigen haben dazu viele Fragen. Für Sie und ihre Einrichtung haben wir eine Informationsseite mit den entsprechenden Antworten zusammengestellt. Kurz, verständlich und mit Infografiken versehen. Sie können diese Informationen als PDF downloaden, sich als Ansprechpartner für Rückfragen eintragen und sie dann an ihre Zielgruppe weitergeben.