Wiki Wiki

Zurück

Kriterien beim Audit

Sowohl für die Erst- wie auch für alle Re-Zertifizierungen bilden fünf Kriterien die Grundlage für eine erfolgreiche Auditierung.

1. Maßnahmenkatalog

Der Maßnahmenkatalog ist das sichtbare Ergebnis des Zertifizierungsverfahrens. Er sollte folgende Kriterien erfüllen:

  • Mindestens 14 Maßnahmen sind aufgelistet.
    Von diesen sind mindestens sieben Maßnahmen nachweisbar bereits umgesetzt. Für die restlichen Maßnahmen liegt eine Zielvereinbarung mit Zeitplan und Benennung von Verantwortlichen für die Umsetzung vor.
  • Alle drei Handlungsfelder familienorientierter Personalpolitik sind abgedeckt.
  • Auf alle Arbeitsbereiche des Trägers/der Einrichtung/des Dienstes wird Bezug genommen.
  • Die Bedarfe aller Mitarbeitenden sind berücksichtigt, unabhängig von der Art ihrer familiären Fürsorgearbeit (Erziehung, Pflege, …), der Genderzugehörigkeit, des kulturellen sowie sozialen Kontexts.

Im Idealfall wurde bei der Definition der Maßnahmen eine lebensphasenorientierte Perspektive eingenommen, in der auch die Bedarfe von Mitarbeitenden in den Blick genommen werden, die sich ehrenamtlich engagieren oder privat weiterentwickeln möchten.

Was ist eine Maßnahme?

Als Maßnahmen zählen Angebote, die ...

  • ... über das hinausgehen, was der Gesetzgeber oder das jeweils anzuwendende kirchliche Arbeits- oder Dienstrecht vorschreiben.
  • ... auf Grundlage einer Ist- und einer Bedarfsanalyse in einem partizipativen Verfahren entwickelt wurden.

2. Einführung internes Monitoring

In den drei Jahren der Gültigkeitsdauer der Zertifizierung mit dem Evangelischen Gütesiegel Familienorientierung erfolgt keine externe Prüfung der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs. Das interne Monitoring dient daher dazu, die Weiterentwicklung der familienorientierten Maßnahmen jährlich nachzuhalten. Beispiele für die Umsetzung sind die Aufnahme des Themas als festen Bestandteil bei Mitarbeitendenversammlungen oder bei regelmäßigen Mitarbeitendenbefragungen, die feste Installation der Arbeitsgruppe oder eine jährliche interne Kurzevaluierung etc.

3. Sensibilisierung der Führungsebene

Nur für Einrichtungen/Unternehmen ab 200 Mitarbeitende:

Führungskräfte aller Ebenen tragen durch ihre Vorbildfunktion sowie durch ihre täglichen Entscheidungen bei der Personalführung maßgeblich zum Erfolg einer familienorientierten Personalpolitik bei. Daher wird bei Zertifikatsteilnehmenden ab einer Größe von 200 Mitarbeitenden die Einführung eines Sensibilisierungskonzepts für Führungskräfte verpflichtend. Die Auseinandersetzung mit dem Thema kann zum Beispiel durch ein Weiterbildungsprogramm, Teilnahme an Fachveranstaltungen oder Inhouse-Angebote umgesetzt werden.

4. Zertifizierungsantrag

Der Zertifizierungsantrag fasst die formalen Voraussetzungen für die Zertifizierung zusammen. Um sicherzustellen, dass die darin beschriebenen Maßnahmen und Ergebnisse die Prozesse vor Ort wiedergeben, wird der Antrag durch die oberste Führungs-/Leitungsebene sowie durch die Mitarbeitendenvertretung unterschrieben.

5. Auditbericht

Für die Entscheidung zur Zertifikatsvergabe ist letztendlich die Vorlage eines Auditberichts mit der Empfehlung zur Zertifizierung entscheidend. Dieser Bericht ist das Ergebnis des zwingend notwendigen Zertifizierungsaudits.

0 Anhänge
11687 Aufrufe
Durchschnitt (0 Stimmen)
Kommentare

Das Evangelische Gütesiegel Familienorientierung

Das Evangelische Gütesiegel Familienorientierung ist ein niedrigschwelliges und kostengünstiges Instrument, um Ihre familienorientierte Personalpolitik strategisch weiterzuentwickeln und sichtbar zu machen.

Ein Angebot von Diakonie und Kirche

 

 

 

 

 

 

Gefördert von

   

 

 

Mitgliederbereich Mitgliederbereich