Teilhabe am Arbeitsleben

Was wir darunter verstehen

Teilhabe am Arbeitsleben ist gesellschaftliche Teilhabe. Die Maßnahmen des Politikfeldes zielen darauf, dass Menschen mit Behinderungen ihre Existenz eigenständig sichern und auch dadurch ihr Leben selbstbestimmter führen können.

Aufgaben

  • Die Diakonie engagiert sich für die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft. Dazu gehört die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes und die inklusive Weiterentwicklung der Rehabilitationssysteme.
  • Während der Federführung der Diakonie in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) 2021-2022: Leitung des Fachausschusses "Teilhabe von Menschen mit Behinderungen"

Veröffentlichungen und Links

Handreichung "Neue Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen" (2018)

Ansprechpartnerin

Dr. Sigrid Gronbach

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Arbeitshilfen für Wahlen des Werkstattrates und der Frauenbeauftragten in WfbM

Zwischen 1. Oktober und 30. November 2021 werden in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) die Werkstatträte und die Frauenbeauftragten neu gewählt. Um die Werkstatträte und die Wahlvorstände bei der Vorbereitung und der Durchführung der Wahlen zu unterstützen, gibt es Arbeitshilfen in Leichter Sprache gemäß der Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (DWMV). Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern und Assistentinnen des Beirats der Menschen mit Behinderung oder...

Werkstattratwahlen unter Pandemiebedingungen: Anpassung der Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung

Der Rat der EKD hat in seiner Sitzung am 4.12.2020 die Vierte Verordnung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Änderung der Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung (DWMV) beschlossen. Auch mit diesen Änderungen wird auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie reagiert. Die Regelungen betreffend die Wahl des Werkstattrats werden vorübergehend angepasst. Die Änderungen sind zum 1.1.2021 in Kraft getreten und gelten bis 31.12.2021 . Der Verordnungstext und die ...

Änderung der Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungsverordnung

Der Rat der EKD hat die Dritte Änderung der Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (DWMV) beschlossen. In Übereinstimmung mit der staatlichen Regelung ist durch Ergänzung des § 40 DWMV geregelt, dass die Teilnahme an Sitzungen des Werkstattrates sowie die Beschlussfassung auch mittels Video- oder Telefonkonferenzen erfolgen kann. Versammlungen der Beschäftigten in Diakonie-Werkstätten können ebenfalls im Videoformat durchgeführt werden, sofern die technischen...