Ambulante gesundheits- und sozialpflegerische Dienste/ambulante Altenhilfe

Im Arbeitsfeld werden die Grundsatzfragen der pflegerischen Versorgung und alle Themen der häuslichen Pflege und Familienpflege bearbeitet sowie die Stärkung häuslicher Pflegearrangements und die Weiterentwicklung der pflegerischen Angebots- und Dienstleistungsstruktur.

Diesen Zwecken dient die Begleitung der Pflegepolitik auf Bundesebene und die Umsetzung von gesetzlichen Neuregelungen, u.a. im Austausch mit dem BMG und in Verhandlungen mit Kranken- und Pflegekassen.

Begleitung der Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste währen der CORONA-Pandemie

Ein Schwerpunktthema bildet seit März 2020 gemeinsam mit den Landesverbänden der Diakonie die Unterstützung der Pflegedienste und der Pflegeeinrichtungen bei Bewältigung der Corona-Pandemie. Diese gestaltet sich je nach Pandemieverlauf sehr unterschiedlich, sie ist ständig anzupassen und umfasst:

  • Allgemeine Informationsmaterialien zu COVID-19
  • Informationen zu und Austausch zur Pandemieplanung
    Sicherstellung der pflegerischen Versorgung:
  • Absicherung der Existenz der ambulanten Pflegedienste und der Pflegeeinrichtungen /der nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Angebote in der häuslichen Pflege
  • Schutzmaterialien und Arbeitsschutzstandards
  • Corona-Sonderregelungen im Bereich der Leistungserbringung I
  • Erstellung Informationen für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige
  • Testung in und durch Pflegeeinrichtungen/-dienste
  • Impfungen gegen COVID 19

Einen weiteren Arbeitsschwerpunkt bildet das Projekt Pflege-Online-Beratung

Ansprechpartnerin: 

Erika Stempfle

 

BARMER Pflegereport 2021 veröffentlicht

Eine Million zusätzliche Pflegebedürftige bis zum Jahr 2030, mehr als 180.000 zusätzliche Pflegekräfte nötig, 59 Milliarden Euro Pflegekosten im Jahr 2030 Am 1. Dezember wurde der BARMER Pflegereport 2021 mit dem Titel: Wirkungen der Pflegereformen und Zukunftstrends in einer Pressekonferenz vorgestellt.Die Autoren sind Prof. Heinz Rothgang und Dr. Rolf Müller von der Universität Bremen. Zentrale Themen sind der stärker als erwartet steigende Anteil an Pflegebedürftigen, der mit...

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Neue Quarantäneregelungen

Neue Quarantäneregelungen des RKI am 02.05.2022 veröffentlicht

Die aktuellen Empfehlungen des Bundes zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition wurden am 02.05.2022 veröffentlicht.

 

Sie sehen wie folgt aus:

Empfehlungen zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition, Stand 2.5.2022

 

Empfehlung Bund

 

Infizierte

Kontakt­personen

All­gemeine Be­völ­ke­rung

5 Tage

Für nach­weis­lich positiv getestete Personen:

ANORDNUNG zur Isolation für 5 Tage

Dringende EMP­FEH­LUNG zur wieder­holten (Selbst-) Testung beginnend nach Tag 5 mit Antigen-Schnell­test*. Selbst­isolation bis Test negativ.

5 Tage

Kontakt­personen
(z.B. Haushalt, Schule)

Dringende EMP­FEH­LUNG
Selbst­ständig Kontakte redu­zieren, v.a. mit Risiko­gruppen für einen schweren Krankheits­verlauf!

Dringende EMP­FEH­LUNG zur täg­lichen (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnell­test*

Be­schäf­tigte in Ein­rich­tun­gen des Gesund­heits­wesens sowie Alten­ und Pflege­ein­rich­tun­gen sowie ambu­lanten Pflege­diensten und Ein­rich­tun­gen der Ein­glie­de­rungs­hilfe

wie All­ge­mein­be­völ­ke­rung

ABER ZUSÄTZLICH als Voraus­setzung für die Wieder­auf­nahme der Tä­tig­keit:

Wenn zuvor 48 Stunden Symptom­frei­heit, mit frühes­tens am Tag 5 ab­ge­nomme­nem ne­ga­tiven Anti­gen­test* oder PCR-Test**

Nachweis durch Leistungs­erbringer nach § 6 Abs. 1 TestV erforderlich.

wie All­gemein­be­völ­ke­rung

ABER ZUSÄTZ­LICH tägliche Testung mit Antigen-Schnell­test* oder NAAT*** vor Dienst­antritt bis einschließlich Tag 5

* Entsprechend überprüfte Antigen-Schnelltests sind hier veröffentlicht, siehe "Tabelle 1: Ergebnisse der SARS-CoV-2-Antigen­schnell­tests, die das Sensitivitäts­kriterium erfüllen": www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/evaluierung-sensitivitaet-sars-cov-2-antigentests.pdf

** Zur Wiederaufnahme der Tätigkeit sind ein negatives PCR-Resultat oder ein positives Testresultat mit einem Ct-Wert >30 zulässig. D.h. es liegt ein negatives PCR-Ergebnis oder ein quantitatives PCR-Ergebnis vor, das gemäß Laborbericht für eine Viruslast unterhalb eines definierten Schwellenwertes spricht, der eine Aussage über die Anzuchtwahrscheinlichkeit erlaubt (etwa unter Bezug auf eine quantitative Bezugsprobe; Ziel: < 1.000.000 (10^6) Kopien/ml). Dieser Wert geht oft, aber nicht immer mit einem Ct-Wert von >30 einher. Details siehe unter "Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2" (www.rki.de/covid-19-diagnostik)

*** NAAT = Nukleinsäure-Amplifikationstest

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Zur Isolationsdauer und Quarantänedauer von Patientinnen/Patienten im stationären Bereich und von Bewohnerinnen/Bewohnern von Pflegeheimen siehe bitte – wie bislang auch – die gesonderte Empfehlung des RKI hierzu (www.rki.de/covid-19-entisolierung-stationaer).

Ausnahmen von der Quarantäne – außer Kraft:

Bitte beachten: Mit Wirkung vom 19.3.2022 sind die Vorgaben für die Ausnahmen von der Pflicht zur Quarantäne (Absonderung) unmittelbar in § 6 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung geregelt worden. Die Vorgaben des RKI für die Ausnahmen von der Pflicht zur Quarantäne (Absonderung) sind daher zum 19.3.2022 außer Kraft getreten.

Die zuletzt geltende Fassung mit Stand vom 3.2.2022 ist im Archiv abrufbar.

Archiv

Stand: 02.05.2022

 

Damit diese Empfehlungen eine Verbindlichkeit erlangen können, müssen sie in den entsprechenden Länderverordnungen verankert werden.