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Neue Quarantäneregelungen

Neue Quarantäneregelungen des RKI am 02.05.2022 veröffentlicht

Die aktuellen Empfehlungen des Bundes zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition wurden am 02.05.2022 veröffentlicht.

 

Sie sehen wie folgt aus:

Empfehlungen zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition, Stand 2.5.2022

 

Empfehlung Bund

 

Infizierte

Kontakt­personen

All­gemeine Be­völ­ke­rung

5 Tage

Für nach­weis­lich positiv getestete Personen:

ANORDNUNG zur Isolation für 5 Tage

Dringende EMP­FEH­LUNG zur wieder­holten (Selbst-) Testung beginnend nach Tag 5 mit Antigen-Schnell­test*. Selbst­isolation bis Test negativ.

5 Tage

Kontakt­personen
(z.B. Haushalt, Schule)

Dringende EMP­FEH­LUNG
Selbst­ständig Kontakte redu­zieren, v.a. mit Risiko­gruppen für einen schweren Krankheits­verlauf!

Dringende EMP­FEH­LUNG zur täg­lichen (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnell­test*

Be­schäf­tigte in Ein­rich­tun­gen des Gesund­heits­wesens sowie Alten­ und Pflege­ein­rich­tun­gen sowie ambu­lanten Pflege­diensten und Ein­rich­tun­gen der Ein­glie­de­rungs­hilfe

wie All­ge­mein­be­völ­ke­rung

ABER ZUSÄTZLICH als Voraus­setzung für die Wieder­auf­nahme der Tä­tig­keit:

Wenn zuvor 48 Stunden Symptom­frei­heit, mit frühes­tens am Tag 5 ab­ge­nomme­nem ne­ga­tiven Anti­gen­test* oder PCR-Test**

Nachweis durch Leistungs­erbringer nach § 6 Abs. 1 TestV erforderlich.

wie All­gemein­be­völ­ke­rung

ABER ZUSÄTZ­LICH tägliche Testung mit Antigen-Schnell­test* oder NAAT*** vor Dienst­antritt bis einschließlich Tag 5

* Entsprechend überprüfte Antigen-Schnelltests sind hier veröffentlicht, siehe "Tabelle 1: Ergebnisse der SARS-CoV-2-Antigen­schnell­tests, die das Sensitivitäts­kriterium erfüllen": www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/evaluierung-sensitivitaet-sars-cov-2-antigentests.pdf

** Zur Wiederaufnahme der Tätigkeit sind ein negatives PCR-Resultat oder ein positives Testresultat mit einem Ct-Wert >30 zulässig. D.h. es liegt ein negatives PCR-Ergebnis oder ein quantitatives PCR-Ergebnis vor, das gemäß Laborbericht für eine Viruslast unterhalb eines definierten Schwellenwertes spricht, der eine Aussage über die Anzuchtwahrscheinlichkeit erlaubt (etwa unter Bezug auf eine quantitative Bezugsprobe; Ziel: < 1.000.000 (10^6) Kopien/ml). Dieser Wert geht oft, aber nicht immer mit einem Ct-Wert von >30 einher. Details siehe unter "Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2" (www.rki.de/covid-19-diagnostik)

*** NAAT = Nukleinsäure-Amplifikationstest

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Zur Isolationsdauer und Quarantänedauer von Patientinnen/Patienten im stationären Bereich und von Bewohnerinnen/Bewohnern von Pflegeheimen siehe bitte – wie bislang auch – die gesonderte Empfehlung des RKI hierzu (www.rki.de/covid-19-entisolierung-stationaer).

Ausnahmen von der Quarantäne – außer Kraft:

Bitte beachten: Mit Wirkung vom 19.3.2022 sind die Vorgaben für die Ausnahmen von der Pflicht zur Quarantäne (Absonderung) unmittelbar in § 6 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung geregelt worden. Die Vorgaben des RKI für die Ausnahmen von der Pflicht zur Quarantäne (Absonderung) sind daher zum 19.3.2022 außer Kraft getreten.

Die zuletzt geltende Fassung mit Stand vom 3.2.2022 ist im Archiv abrufbar.

Archiv

Stand: 02.05.2022

 

Damit diese Empfehlungen eine Verbindlichkeit erlangen können, müssen sie in den entsprechenden Länderverordnungen verankert werden.

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