Ambulante gesundheits- und sozialpflegerische Dienste/ambulante Altenhilfe

Im Arbeitsfeld werden die Grundsatzfragen der pflegerischen Versorgung und alle Themen der häuslichen Pflege und Familienpflege bearbeitet sowie die Stärkung häuslicher Pflegearrangements und die Weiterentwicklung der pflegerischen Angebots- und Dienstleistungsstruktur.

Diesen Zwecken dient die Begleitung der Pflegepolitik auf Bundesebene und die Umsetzung von gesetzlichen Neuregelungen, u.a. im Austausch mit dem BMG und in Verhandlungen mit Kranken- und Pflegekassen.

Begleitung der Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste währen der CORONA-Pandemie

Ein Schwerpunktthema bildet seit März 2020 gemeinsam mit den Landesverbänden der Diakonie die Unterstützung der Pflegedienste und der Pflegeeinrichtungen bei Bewältigung der Corona-Pandemie. Diese gestaltet sich je nach Pandemieverlauf sehr unterschiedlich, sie ist ständig anzupassen und umfasst:

  • Allgemeine Informationsmaterialien zu COVID-19
  • Informationen zu und Austausch zur Pandemieplanung
    Sicherstellung der pflegerischen Versorgung:
  • Absicherung der Existenz der ambulanten Pflegedienste und der Pflegeeinrichtungen /der nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Angebote in der häuslichen Pflege
  • Schutzmaterialien und Arbeitsschutzstandards
  • Corona-Sonderregelungen im Bereich der Leistungserbringung I
  • Erstellung Informationen für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige
  • Testung in und durch Pflegeeinrichtungen/-dienste
  • Impfungen gegen COVID 19

Einen weiteren Arbeitsschwerpunkt bildet das Projekt Pflege-Online-Beratung

Ansprechpartnerin: 

Erika Stempfle

 

BARMER Pflegereport 2021 veröffentlicht

Eine Million zusätzliche Pflegebedürftige bis zum Jahr 2030, mehr als 180.000 zusätzliche Pflegekräfte nötig, 59 Milliarden Euro Pflegekosten im Jahr 2030 Am 1. Dezember wurde der BARMER Pflegereport 2021 mit dem Titel: Wirkungen der Pflegereformen und Zukunftstrends in einer Pressekonferenz vorgestellt.Die Autoren sind Prof. Heinz Rothgang und Dr. Rolf Müller von der Universität Bremen. Zentrale Themen sind der stärker als erwartet steigende Anteil an Pflegebedürftigen, der mit...

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G-BA Corona-Sonderregelungen: Telefonische Krankschreibung bis 31. Mai verlängert - weitere Sonderreglungen laufen zum 31. März aus

G-BA Corona-Sonderregelungen: Telefonische Krankschreibung bis 31.  Mai verlängert - weitere Sonderreglungen laufen zum 31. März aus

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass er die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichter Atemwegserkrankung bis inkl. 31. Mai 2022 verlängert hat. Den vollständigen Text der Pressemitteilung finden Sie unter: Pressemitteilungen und Meldungen - Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de)

 

Bei den anderen Corona-Sonderregelungen hat der G-BA entschieden, ab 1. April 2022 zu den regulären Richtlinienregelungen zurückzukehren. Dies betrifft:

  • Erleichterungen bei den Vorgaben für Verordnungen (Heilmittel-Verordnungen, HKP, Krankentransport)
  • Verlängerung der Vorlagefrist für Verordnungen auf 10 Tage bei HKP, Soziotherapie, SAPV – für HKP-Verordnungen gelten damit ab 1. April wieder 4 Tage
  • Verordnungen nach telefonischer Anamnese für Folgeverordnungen (HKP, Hilfsmittel und Heilmittel, Krankentransport und Krankenfahrten)
  • Videobehandlung bei psychiatrischer HKP und Soziotherapie

 

Lt. G-BA gebe es keine Hinweise darauf, dass das Auslaufen der betroffenen Sonderregelungen zu coronabedingten, bundesweiten Beeinträchtigungen der medizinischen Versorgung führen würde. Sollte in einzelnen Regionen die notwendige medizinische Versorgung durch die Corona-Pandemie so gefährdet sein, dass die regulär geltenden Richtlinien nicht sinnvoll greifen, könne der G-BA rasch reagieren und Ausnahmeregelungen im notwendigen Umfang räumlich begrenzt und zeitlich befristet für anwendbar erklären.

 

Der G-BA weist im Weiteren darauf hin, dass inzwischen folgende  Corona-Sonderregelungen vollständig oder abgewandelt in die Regelversorgung überführt worden sind:

  • Videotherapie bei Heilmitteln
  • Verlängerte Vorlagefrist (4 Tage) für Verordnungen der häuslichen Krankenpflege und
  • Krankschreibung per Videosprechstunde

 

Einen vollständigen Überblick über alle derzeit noch gültigen Sonderregelungen finden Sie unter: Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie - Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de) https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/ Dort ist auch eine Übersicht als  Servicedokument Schema COVID-Sonderregelungen (g-ba.de)  https://www.g-ba.de/downloads/17-98-5036/2021-12-14_Schema_COVID-Sonderregelungen_VL-RL_AM.pdfeingestellt.