Zurück

Steigende Lebensmittelpreise verschärfen die Armut in Deutschland

Zu steigenden Lebensmittelpreisen erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Steigende Lebensmittelpreise treffen die Ärmsten am härtesten. Menschen in der Grundsicherung stehen weniger als fünf Euro am Tag für Nahrungsmittel und Getränke zur Verfügung. Deswegen decken viele ihren Bedarf oder ergänzen ihn bei den Tafeln. Wenn die Lebensmittelpreise steigen, wird diese Lücke noch größer.

Nach Berechnungen der Diakonie Deutschland ist der Regelsatz schon lange um 160 Euro im Monat zu niedrig. Die Corona Pandemie und der Ukraine-Krieg haben die Situation erheblich verschärft.  Weitere Preissteigerungen können mit dem Regelsatz nicht aufgefangen werden. Auch die Anpassung der Regelsätze zum Januar ist weit hinter der jetzigen Inflationsrate zurückgeblieben. Hartz- IV-Empfängerinnen und -empfänger haben von Monat zu Monat weniger im Portemonnaie. Deshalb fordert die Diakonie einen Sofortzuschlag von 100 Euro im Monat, der für die kommenden sechs Monate gezahlt wird."

Allein acht Millionen Menschen leben in Deutschland von existenzsichernden Leistungen wie Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Und das sind nur die Allerärmsten. Dazu kommen diejenigen, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Diejenigen, die knapp oberhalb der Anspruchsgrenze für solche Leistungen liegen, drohen bei weiteren Preissteigerungen in die Armut zu rutschen. "Ich gehe davon aus, dass ein Viertel der Bevölkerung zu wenig Geld für das Lebensnotwenige zur Verfügung hat und jetzt in existenzielle Nöte gerät. Dieser Personenkreis braucht schnelle Hilfen", so Loheide.

Die Diakonie schlägt zudem ein einfaches Instrument vor, das in Krisensituationen greift. Im Sozialgesetzbuch müsse ein Zuschlag für soziale Notlagen festgeschrieben werden. Der Bundestag entscheidet über eine Notlage und legt die Höhe einer Pauschale für  Leistungsberechtigte - z.B. monatlich 100 Euro, begrenzt auf ein halbes Jahr - fest. Die Unterstützung erhielten Leistungsberechtigte in der Grundsicherung, beim Bezug von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag sowie im Asylbewerberleistungsgesetz. Damit entfiele die Notwendigkeit, in jeder Krise aufs Neue über eine Notlösung für die Ärmsten zu beraten, die jeweils neu gesetzlich geregelt werden müsste. "So kommt die Hilfe schnell und unbürokratisch bei den Ärmsten an", so Loheide.

Weitere Informationen:

Kommentare