Zurück

Selbstbestimmtes Sterben

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 entschieden, das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen in Bezug auf das eigene Sterben zu schützen und den Gesetzgeber aufgefordert, entsprechend tätig zu werden. Der parlamentarische Prozess wird begleitet durch eine zivilgesellschaftliche Debatte. Sie erfordert Positionierungen der evangelischen Kirche und der Diakonie – und ebenso die Diskussion innerhalb von Kirche und Diakonie darüber, wie im Rahmen christlicher Einrichtungen der freie Wille von Menschen auch in einer solchen Grenzsituation zu respektieren ist

Zur Debatte um selbstbestimmtes Sterben und assistierten Suzizid sind die Kerntexte auf unserer Homepage eingestellt. Sie finden dort als weiterführende Links zu den Einzeldokumenten:

  • Selbstbestimmung und Lebensschutz - Ambivalenzen im Umgang mit assistiertem Suizid (Diskussionspapier Diakonie 2020) PDF (559 kB)
  • Freiheit und Würde gelten auch am Lebensende (Interview vom Evangelischen Pressedienst (epd) mit Diakonie-Präsident Ulrich Lilie vom 11.12.2020)
  • Den assistierten professionellen Suizid ermöglichen (Meinungsbeiträge aus der FAZ auf Zeitzeichen vom 11.01.2021)
  • Blog von Diakonie-Präsident Ulrich Lilie "Die Würde der Sterbenden" vom 15.01.2021
  • "Die Debatte muss geführt werden" - Diakonie-Präsident Ulrich Lilie im Podcast der Diakonie in Bayern

Am Freitag, 23. Januar, erscheint noch ein Interview in der „Süddeutschen Zeitung“.

Kommentare