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Das neue Lobbyregister für Interessenvertretung

Zum 1. Januar 2022 ist das Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz) in  Kraft getreten. Kernpunkt des neuen Lobbyregisters ist eine Registrierungspflicht für alle, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen oder in Auftrag geben, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen.  

Interessenvertretung ist eine wichtige Aufgabe der Diakonie Deutschland. Politiker*innen schätzen unsere fachlichen Konzepte und Stellungnahmen als überaus hilfreich für ihren Meinungsbildungsprozess und für eine hohe Realitätsnähe und Praktikabilität gesetzlicher Regelungen. Wir wollen unsere Expertise und die Erfahrungen aus der diakonischen Praxis in die politische Debatte und in konkrete Gesetzgebungsvorhaben einbringen. Im Interesse der Menschen, die Unterstützung, Förderung und Begleitung brauchen und im Interesse der diakonischen Dienste und Einrichtungen. 

Wir brauchen eine breite öffentliche Akzeptanz für unsere Lobbyarbeit. Daher begrüßen wir den neuen transparenten Rahmen, den das Lobbyregistergesetz für die professionelle Interessenvertretung schafft.  

Mehr dazu im Rundschreiben des Vorstands vom 22.01.2022 (Anmeldung erforderlich)

 

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