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Öffentliche Anhörung im Bundestag: Inklusive Arbeitswelt

Am 25. April 2022 hat im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages eine öffentliche Sachverständigenanhörung zu einem Antrag der Fraktion CDU/CSU und einem Antrag der Fraktion Die Linke stattgefunden.

Der Antrag der CDU/CSU stellt Forderungen auf u.a. zu den Ansprechstellen für Arbeitgeber nach Teilhabestärkungsgesetz, zur Förderung von Inklusionsfirmen, zur Weiterentwicklung des Budgets für Arbeit, zur Förderung der Digitalisierung, zur Förderung inklusiver Ausbildung und zum Arbeitsförderungsgeld in WfbM.

Im Hinblick auf Fragestellungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist insbesondere die Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) lesenswert. Sie positioniert sich u.a. zum Verhältnis von WfbM und Anderen Leistungsanbietern zum allgemeinen Arbeitsmarkt, zum Werkstattentgelt, zur Weiterentwicklung des Budgets für Arbeit und des Budgets für Ausbildung sowie zu den Rahmenbedingungen für Inklusionsfirmen.

Alle Stellungnahmen der Sachverständigen, die Aufzeichnung der Anhörung sowie die Verweise auf die Bundestagsdrucksachen finden Sie auf den Internetseiten des Ausschusses Arbeit und Soziales.

Antrag der Fraktion der CDU/CSU
Potentiale nutzen – Inklusive Arbeitswelt stärken
BT-Drucksache 20/1013

Antrag der Fraktion DIE LINKE
Volle und wirksame Partizipation von Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen garantieren
BT-Drucksache 20/1115

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