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Gemeinsam zum Ziel

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine Inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass in dieser Legislaturperiode die gesetzliche Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe erfolgen soll.

Im Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ sollen Umsetzungsanforderungen, Umsetzungsoptionen und Umsetzungsschritte einer inklusiven Lösung diskutiert und damit verbundene offene Fragen geklärt werden.

Expertinnen und Experten aus Bund, Ländern und Kommunen, Fachverbänden der Kinder- und Jugendhilfe, Behinderten- und Gesundheitshilfe, aus Forschung und Wissenschaft sowie Selbstvertretungen nehmen an dem Beteiligungsprozess teil. Die Ergebnisse des Prozesses bilden die Grundlage für die Erarbeitung des Gesetzesentwurfs zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.

Die Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ tagte am 17.11.2022 zum ersten Mal unter dem Vorsitz der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ekin Deligöz. In insgesamt 5 Sitzungen befasst sich die AG mit den Optionen der gesetzlichen Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.

Die Diakonie Deutschland ist mit Doris Beneke, Zentrum Kinder, Jugend, Frauen und Familie (KJFF) und Martina Menzel, Zentrum Gesundheit, Rehabilitation und Pflege (GRP), in der Arbeitsgruppe vertreten.

Der Prozess wird in der Diakonie mit dem bekannten Format der SGB VIII Werkstätten transparent kommuniziert und fachlich - inhaltlich begleitet.

Weitere Informationen:

https://gemeinsam-zum-ziel.org

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