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Geflüchtete Familien gehören zusammen!

Berlin, den 14. Mai 2021

Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai fordert die Diakonie, das Grundrecht auf Familieneinheit für Flüchtlingsfamilien in vollem Umfang zu garantieren und umzusetzen. Die Diakonie Deutschland unterstützt gemeinsam mit mehr als 200 Organisationen den Aufruf „Familien gehören zusammen“ (#familiengehörenzusammen).

Die Einheit der Familie ist verfassungsrechtlich im Grundgesetz verankert. Geflüchtete Menschen, die einen Anspruch auf Schutz in Deutschland haben, weil sie zum Beispiel aus ihrem Heimatland vor politischer Verfolgung geflohen sind, haben grundsätzlich das Recht, ihre Ehegatten und minderjährigen Kinder nachzuholen. Allerdings bleiben viele Flüchtlingsfamilien trotzdem dauerhaft getrennt, weil das Grundrecht für geflüchtete Menschen gesetzlich stark eingeschränkt wurde. Auch langwierige und komplizierte Verwaltungsverfahren führen dazu, dass geflüchtete Menschen jahrelang ohne Kinder und Ehepartnerin oder -partner leben müssen. 

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die Einheit der Familie ist ein besonders hohes Gut. Die engsten Familienangehörigen bei sich zu haben, ist ein elementares Bedürfnis von Menschen und ihr natürliches Recht. Menschen übernehmen füreinander Verantwortung und unterstützen sich gegenseitig. Sie schaffen füreinander einen Raum der Geborgenheit und des Vertrauens. Die Familienzusammenführung von geflüchteten Menschen in Deutschland wird jedoch an allen Ecken und Enden behindert. Das ist ein Armutszeugnis für unser reiches Land und verschwendet Chancen und Ressourcen.  Menschen sollten ohne Sorge um ihre Angehörigen hier leben können. Sie brauchen ihre Kraft, um in unserer Gesellschaft gut anzukommen. Flüchtlingsfamilien gehören zusammen!“

Hintergrund:

  • Subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge haben keinen Rechtsanspruch auf Familiennachzug mehr, sondern müssen nunmehr warten, bis sie einen Platz im Kontingent von monatlich 1.000 Visa zum Familiennachzug bekommen. Aufgrund der unzureichenden personellen und räumlichen Ausstattung der Auslandsvertretungen und langer Abstimmungswege mit den Ausländerbehörden wurde dieses Kontingent in den vergangenen Monaten nicht einmal ausgeschöpft.
  • Flüchtlingskinder, die ohne ihre Eltern in Deutschland leben und Schutz bekommen, können nur ihre Eltern, nicht aber ihre Geschwister nachholen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Eltern entscheiden müssen, ob sie ihr Kind in Deutschland oder die Kinder im Herkunftsland alleine lassen oder sich trennen. Die Familieneinheit kann ohne das Recht, auch die Geschwister nachholen zu können, nicht hergestellt werden.
  • Die Pandemie hat zusätzlich dazu geführt, dass Auslandsvertretungen geschlossen wurden bzw. nur eingeschränkt arbeiten. Die Zahl der Visa zur Familienzusammenführung geflüchteter Menschen hat sich daher halbiert. Digitale Wege, die vielfach im Zuge der Pandemie erprobt wurden, sollten auch im Visumsverfahren genutzt werden.
  • Flüchtlinge haben zumeist auch nicht die Mittel, die hohen Kosten der Familienzusammenführung zum Beispiel für Pässe, Visa, notwendige Dokumente oder den Flug, zu tragen. Sozialrechtlich ist zur Umsetzung des Rechtes auf Familienzusammenführung weder ein Zuschuss noch Darlehen vorgesehen, sodass eine Zusammenführung am Geld scheitern kann.

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