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Alterssicherung pflegender Angehöriger

Die Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung sind vom Erwerbseinkommen und den entsprechenden
Beitragszahlungen vor Eintritt des Rentenalters abhängig. Menschen, die sich häufig über viele Jahre der Pflege ihrer Angehörigen gewidmet haben und in dieser Zeit entweder gar nicht oder nur in geringfügigem Umfang erwerbstätig waren, müssen mit teils erheblichen Einbußen bei ihrer gesetzlichen Altersrente rechnen. Daran ändern auch die Ausweitungen der Ansprüche nicht-erwerbsmäßiger Pflegepersonen auf soziale Absicherung in Form von Rentenbeitragszahlungen durch die Pflegeversicherung mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz zum 1. Januar 2017 nur wenig. Diese jüngsten rentenrechtlichen Verbesserungen sind aus Sicht der Diakonie zwar zu begrüßen, doch reichen sie bei Weitem nicht aus. 2018 lag der monatliche Rentenanspruch, der aus einem Jahr Pflegearbeit erwächst, je nach Pflegegrad des Pflegebedürftigen, der Art der Pflegeversicherungsleistung und der Region zwischen 5,84 Euro und 30,90 Euro.

Gleichzeitig müssen immer mehr informell Pflegende – denn der Anteil derjenigen informellen Pflegepersonen,
die erwerbstätig sind, steigt – ihre Pflegearbeit und ihre Erwerbsarbeit in alltagstauglicher Weise ausbalancieren, ohne dass es zu Überlastungen kommt. Darüber hinaus zeigen Studien, dass Erwerbstätigkeit wesentlich dazu beitragen kann, die häusliche Pflegesituation besser zu bewältigen, sofern die Bedingungen am Arbeitsplatz genügend Flexibilität aufweisen, um Pflege und Beruf miteinander vereinbaren zu können.

Es bedarf deshalb neben weiteren Verbesserungen bei den Rentenansprüchen pflegender Angehöriger einer
grundlegenden zeitgemäßen und zukunftsfähigen Reformierung des aktuellen familienbasierten Pflegesystems.
Das Pflegesystem muss also mehr als bisher auf das Erwerbsleben der Angehörigen abgestimmt sein.

Doch auch die Arbeitsbedingungen müssen sich stärker auf den demographischen Wandel und die Zunahme pflegebedürftiger Menschen einstellen. Informell Pflegende sind auf Rahmenbedingungen und eine Pflegeinfrastruktur angewiesen, die ihnen die Fortsetzung ihrer Erwerbstätigkeit ermöglichen und somit die eigene Existenzsicherung aktuell und im Alter garantieren können. Während die Erwerbstätigkeit Raum für informelle Sorgearbeit lassen muss, darf die informelle Sorgearbeitsverantwortung die Teilhabe an Erwerbsarbeit nicht verunmöglichen.

Der neue Diakonie Text kann hier heruntergeladen werden.

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