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Einbürgerung

Einbürgerung bedeutet, die Staatsangehörigkeit eines Landes zu erwerben, die mit einem Pass dokumentiert wird. Mit der Staatsangehörigkeit  sind Rechte und Pflichten verbunden. Wer sich als Ausländer in Deutschland einbürgern lassen will, stellt bei der örtlich zuständigen Behörde einen Antrag. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Einbürgerung. Doch auch wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann mit einem Antrag erfolgreich sein: Die Behörden können unter bestimmten gesetzlich festgelegten Bedingungen im Ermessen einbürgern.

Das Wissen Kompakt "Einbürgerung" geht auf alle wichtigen Fragen ein:

  • Organisation und Finanzierung
  • Historie
  • Hintergrund und Zahlen
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